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Kommentar zu den Lehrveranstaltungen der einzelnen Dozenten

(alphabetische Reihenfolge)
 



 

Vaji ALEEMI, Barrister at Law (London)

Sprechstunde: Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung

e-mail: Aleemi@jura.uni-tuebingen.de
 
 

Vorlesung: Englische Rechtssprache und die Grundzüge des englischen und amerikanischen Rechts

Termin: Di 14­16 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: Englisch-Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.

Inhalt:

Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessenten, vornehmlich an Studiererende der internationalen und rechtsvergleichenden Vorlesungen und Seminare. Ferner ist sie als Vorbereitung für ein späteres rechtswissenschaftliches Studium in England oder den USA gedacht. Auch soll diese Veranstaltung anhand von Übungen, die Teilnehmer mit juristischen Begriffen im englischen/amerikanischen Recht vertraut machen, so daß sie an europäischen internationalrechtlichen Seminaren und Kolloquien effektiver mitwirken können.

Ziel der Vorlesung ist es, die Grundzüge der englischen und amerikanischen Rechtssprache und der Rechtsordnung zu vermitteln unter Einbeziehung der rechtsgeschichtlichen Entwicklung und deren rechtsphilosophischen und rechtssoziologischen Hintergründe.

Nach Durcharbeitung der englisch/amerikanischen juristischen Texte wird den Teilnehmern im Rahmen eines Kolloquiums die Möglichkeit geboten, Kurzreferate in Englisch zu halten und zu den kritischen Punkten Stellung zu nehmen.

Bei regelmäßiger Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung und bei aktiver Mitarbeit kann eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

Literatur: Philip S. James, Introduction to English Law, 1989; Walker's English Legal System, 7th ed. 1994; E. Allan Farnsworth, An Introduction to the Legal System of the United States; William S. Prosser Law of Torts; Furmston's Law of Contract; Smith and Hogan, Criminal Law; Cheshire and North's Private International Law; Cunningham, Stoebuck and Whitmann, The Law of Property, 1993.
 



 

Professor Dr. Heinz-Dieter ASSMANN, LL.M.

Dienstzimmer: Alte Physik, 2. OG, Zi. 201 ff., 29 72696, Fax 29 4905

Sekretariat: Ellen Wagner ( 29 78120), Hildegard Preißer ( 29

Sprechstunde: Montags 10.30­12.00 Uhr und nach Vereinbarung. -- Vom 15.09. bis 31.12.1997 keine Sprechstunde. Für Anfragen stehen die Assistenten des Lehrstuhls zur Verfügung

Assistenten: Ass. Barbara Lange, LL.M. ( 29 78128) Ass. Dr. Rolf Sethe, LL.M. ( 29 73308)

Gäste: Y. Komiya, Chuo-Universität, Tokyo.
 
 

Vorlesung: Wertpapierrecht

Termin: Mi 16­18 Uhr, Fr 14­16 Uhr

Beginn: Blockvorlesung ab 07.01.1998

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt:

Das Recht der Wertpapiere in systematischer und fallbezogener Darstellung. Schwerpunkte bilden: Allgemeine Grundsätze des Wertpapierrechts auf der Grundlage der bürgerlichrechtlichen Anweisung; Wechsel- und Scheckrecht; Anlagepapiere; Moderne Entwicklungen an der Schnittstelle von Kapitalmarkt- und Wertpapierrecht. Den Teilnehmern wird ein Skript zur Verfügung gestellt, das Arbeitsmaterialien und eine Zusammenfassung des Vorlesungsstoffs enthält.

Literatur: Zöllner, Wertpapierrecht, 14. Aufl. 1987; Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere, 12. Aufl. 1986; Brox, Handels- und Wertpapierrecht, 12. Aufl. 1996; Meyer-Cording/Drygala, Wertpapierrecht, 3. Aufl. 1995; Müller-Christmann/Schnauder, Wertpapierrecht, 1992.
 
 

Vorlesung: Kartell- und Wettbewerbsrecht

Termin: Mi 9­13 Uhr, Fr 9­13 Uhr

Beginn: Blockvorlesung ab 07.01.1998

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung hat das Kartellrecht (GWB) sowie einen Überblick über das Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG) zum Gegenstand. Im Bereich des Kartellrechts werden Schwerpunkte beim Kartellverbot und dem Wettbewerbsverhaltensrecht marktbeherrschender Unternehmen gesetzt. Sowohl im Hinblick auf das Kartellrecht als auch das Unlauterkeitsrecht wird auf die Bezüge zum Europäischen Wettbewerbsrecht, insbesondere zu den Wettbewerbsregeln aus Art. 85, 86 EGV, eingegangen.

Den Teilnehmern wird ein Skript zur Verfügung gestellt, das Arbeitsmaterialien und eine Zusammenfassung des Vorlesungsstoffs enthält.

Literatur: Wird im Vorlesungsskript aufgeführt und in der Vorlesung kommentiert. --

Zur Vorbereitung: Emmerich, Kartellrecht, 7. Aufl. 1994; Emmerich, Das Recht des Unlauteren Wettbewerbs, 4. Aufl. 1995; Möschel, Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, 1983; Rittner, Wettbewerbs- und Kartellrecht, 4. Aufl. 1993.
 
 

Seminar: Finanzdienstleistungen: Aufsichtsrecht, Organisations- und Verhaltenspflichten

(zusammen mit RA Professor Dr. G. Wegen)

Termin: Blockveranstaltung in Tübingen im Februar 1998; der genaue Termin wird noch durch Aushang bekanntgegeben

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt:

Finanzdienstleistungen bilden nicht nur den volkswirtschaftlich bedeutsamsten Dienstleistungssektor, sondern sind in den letzten fünf Jahren auch einer zunehmenden rechtlichen Regulierung unterworfen worden. Diese umfaßt gleichermaßen aufsichtsrechtliche Bestimmungen wie gesetzliche und rechtliche Verhaltenspflichten der Finanzdienstleister. Neuere Gesetzgebungsinitiativen ­ namentlich das sog. Umsetzungsgesetz (betreffend die Restumsetzung der EG-Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) ­ werden eine dem deutschen (Kapitalmarkt-)Recht bislang nicht bekannte Regelungsdichte nach sich ziehen. Das Seminar behandelt einzelne Fragestellungen aus dem geltenden Finanzdienstleistungsrecht, die verschiedenen Reformvorhaben sowie das Organisationsrecht (Gesellschaftsrecht) von Finanzdienstleistungsunternehmen.

Literatur: Assmann/Schütze (Hrsg.), Handbuch des Kapitalanlagerechts, 2. Aufl. 1997; Assmann/U. H. Schneider, Wertpapierhandelsgesetz - Kommentar, 2. Aufl. 1997; Pötzsch, Der Diskussionsentwurf des Dritten Finanzmarktförderungsgesetzes, AG 1997, 193 ff.; Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EG-Richtlinien zur Harmonisierung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften, BR-Drucks. 963/96 vom 20.12.1996; 3. Finanzmarktförderungsgesetz (RefE, bislang unveröffentlicht).

Den Teilnehmern wird bei der Vorbesprechung des Seminars zum Ende des SS 1997 ein detailliertes Literaturverzeichnis zur Verfügung gestellt.
 



 

Professor Dr. Ulrich BÄLZ

Dienstzimmer: Neue Aula, DG, Zi. 309, 310, 29 74355

Sekretariat: Frau Römer, 29 78129

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Assistenten: Buddee, Kalbitz, Leicht ( 29 74501)
 
 

Vorlesung: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Termin: Mo 12.00­13.30 Uhr, Di 11­13 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt mit dem Marken-, Patent- und Urheberrecht und den sogenannten »kleinen« Schutzrechten (Gebrauchs- und Geschmacksmuster) die gewerblichen Schutzrechte, welche die wettbewerbsrechtliche Markthaftung (einschließlich Medienmärkte) komplementär ergänzen.

Vorbereitung auf die gleichnamige Wahlfachgruppe (§ 5 Abs.4 Ziff. 6 b JAPrO 1993)

Literatur: Eisenmann, Grundriß Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 3. Auflage 1995; Ilzhöfer, Patent-, Marken- und Urheberrecht, 2. Auflage 1996; Berlit, Das neue Markenrecht, 2. Auflage 1997; Rehbinder, Urheber- und Verlagsrecht, 9. Auflage 1997.
 
 

Examenskurs: Zivilrechtlicher Klausuren ­ »Trockenkurs «

Termin: Mi 18­21 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung: ab 7. Semester (Examenskandidaten)

Inhalt: Einübung in die sachliche und methodische Bearbeitung von Examensklausuren.
 



 

Richter am Amtsgericht Dr. Gerd DÄHN

Sprechstunde: Nach der Vorlesung
 
 

Vorlesung: Strafverfahrensrecht einschließlich Gerichtsverfassung

Termin: Mo 12­13 Uhr, Di 14­16 Uhr

Beginn: 20.10.1997

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt:

Grundzüge des Strafprozeßrechts. Dem Hörer soll ein anschauliches, praxisnahes Gesamtbild vermittelt werden. Für Januar oder Februar 1998 ist der Besuch einer Gerichtsverhandlung geplant.

Literatur: Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
 



 

Professor Dr. Armin DITTMANN, Universität Hohenheim

Dienstzimmer: Lehrstuhl für Öffentliches Recht , 0711/ 459

Sekretariat: Frau F. Berthel, 0711/ 459 2792, Fax 0711/ 459 3482

Sprechstunde: Nach der Lehrveranstaltung und nach Vereinbarung
 
 

Vorlesung: Wirtschaftsverwaltungsrecht -- mit Schwerpunkt Gewerberecht (WFG 12)

Termin: Mo 8.00­10 Uhr

Beginn: 13.10.1997

Eignung: Ab 5. Semester. Die Lehrveranstaltung wendet sich insbesondere an alle wirtschaftlich interessierten Juristen.

Inhalt:

Behandelt werden die Grundentscheidungen der »Wirtschaftsverfassung« des Grundgesetzes unter Einschluß völker- und europarechtlicher Vorgaben, die Selbstverwaltung der Wirtschaft, die Grundzüge des Gewerberechts im engeren (GewO; HandwO) und weiteren Sinne (z.B. Außenwirtschaftsrecht, Energiewirtschaftsrecht, Medienverwaltungsrecht) sowie das Subventionsrecht. Die Vorlesung dient zudem der bereichspezifischen Wiederholung und Vertiefung von Grundfragen des Verfassungsrechts und des Allgemeinen Verwaltungsrechts.

Literatur: H. W. Arndt, Wirtschaftsverwaltungsrecht, in: U. Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungs-recht, 5. Aufl. 1995, S. 753 ff.; P. Badura, Wirtschaftsverwaltungsrecht, in: E. Schmidt-Aßmann (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995, S. 201 ff.; B.-O. Bryde, Außenwirtschaftsrecht, in: Achterberg/Püttner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. I, 1990, S. 255 ff.; D. Ehlers, Wirtschaftsaufsicht, in: Achterberg/Püttner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. I, 1990, S. 65 ff.; W. Frotscher, Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2. Aufl. 1994; H. Mösbauer, Staatsaufsicht über die Wirtschaft, 1990; G. Püttner, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 1989; S. Robinski, Gewerberecht, 1983; R. Schmidt, Öffentliches Wirtschaftsrecht. Allgemeiner Teil, 1990; Besonderer Teil 1, 1995, Teil 2, 1996; R. Stober, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 10. Aufl. 1996; ders., Handbuch des Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrechts, 1989. -- Weitere Literaturhinweise sowie Arbeitsunterlagen in der Vorlesung.
 



 

Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Klaus-Peter DOLDE

Sprechstunde: Nach der Lehrveranstaltung und nach Vereinbarung
 
 

Vorlesung: Umweltrecht II: Schwerpunkt Immissionsschutzrecht und Abfallrecht - WFG 10

Termin: Di 18­20 Uhr, 14-täglich

Beginn: 28.10.1997

Eingung: ab 6. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des öffentlichen Immissionsschutzrechts, das im Bundesimmissionsschutzgesetz und in den dazu ergangenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften kodifiziert ist. Im Mittelpunkt stehen Grundlagen und Grundbegriffe des Rechts zur Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, das Recht der genehmigungsbedürftigen Anlagen. Außerdem werden die Grundzüge des am 7.10.1996 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) behandelt, so der neue Abfallbegriff, die Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft und die Produktverantwortung, die Entsorgungszuständigkeiten, die Abfallüberwachung sowie Planung und Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.

Literatur: Gesetzestexte: Sartorius I; Kloepfer, Umweltschutz; BlmSchG (dtv); AbfR (dtv). -- Bender/Sparwasser/Engel, Umweltrecht, 3. Aufl. 1995; Hoppe/Beckmann, Umweltrecht, 1989; Kloepfer, Umweltrecht, 1989; R. Schmidt, Einführung in das Umweltrecht, 4. Aufl. 1995; Salzwedel u.a., Grundzüge des Umweltrechts, 2. Aufl. 1997; Breuer, in: Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995, S. 433 ff; Kloepfer, in: Achterberg/Püttner, Besonderes Verwaltungsrecht, Bd. II, 1992, S. 567 ff; Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand März 1997; Jarass, Bundesimmissionsschutzgesetz, 3. Aufl. 1995; Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Oktober 1996; Koch/Scheuing, Gemeinschafts-Kommentar zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Stand Februar 1996; Ule/Laubinger, Bundesimmissionsschutzgesetz, Stand April 1997; Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, Stand März 1997; Birn, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der betrieblichen Praxis, Stand Februar 1997; Brandt/Ruchay/Weidemann, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Stand Oktober 1996; Fluck, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, Stand März 1997; Frenz, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, 1996; Fritsch, Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, 1996.
 


 

Professor Dr. iur. Manfred ERHARDT, Senator a. D.

Generalsekretär des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft

Sprechstunde: nach der Vorlesung und nach Vereinbarung

0201 / 8401 180, Fax 201 / 8401 303
 
 

Vorlesung: Öffentliches Dienstrecht (WFG 12)

Termin: Mo 14.00­17 Uhr (Die Vorlesung [2 SWS] wird blockweise vom 20.10.­15.12.1997 gelesen)

Beginn: 20.10.1997

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt:

Geschichte des öffentlichen Dienstes; Rechtsquellen des öffentlichen Dienstrechts; verfassungsrechtliche Grundlagen und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Begründung, Veränderung und Beendigung des Beamtenverhältnisses; Einblick in das Recht der Angestellten im öffentlichen Dienst; Personalvertretung.

Veranstaltung gem. § 5 Abs. 4 Nr. 12 JAPrO 1993.

Literatur: Dahm, Beamtenrecht, 2. Aufl. 1993; Fürst/Strecker, Beamtenrecht, 1987; Kienzler, Beamtenrecht in Baden­Würtemberg, 1994; Köpp, Öffentliches Dienstrecht, in Steiner (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1988; Lecheler, Der öffentliche Dienst, in: Handbuch des Staatsrechts, Bd. III, 2. Aufl. 1996, S.717 ff.; Müller, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 3. Aufl. 1995; Kunig, das Recht des öffentlichen Dienstes, in: v. Münch (Hrsg.), Besonderes Verwaltungsrecht, 9. Aufl. 1992; Post/ Braun, Öffentliches Dienstrecht, Bd. I, 1991; Scheerbarth, Beamtenrecht, 6. Aufl. 1992; Schenke, Fälle zum Beamtenrecht, 2. Aufl. 1990; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 3. Aufl. 1994; Wagner, Beamtenrecht, 4. Aufl. 1994; Weißhaar, Beamtenrecht, 4. Aufl. 1994; Wiese, Beamtenrecht, 3. Aufl. 1988; Wolff/ Bachof/ Stober, Verwaltungsrecht II, 5. Aufl. 1987, S. 453ff: Der öffentliche Dienst.
 



 

Professor Dr. Wolfgang ERNST

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 243 ff., 29 72501 Fax 29 3304

e-mail: wolfgang.ernst@uni-tuebingen.de

Sekretariat: Frau Rietig (vormittags), 29 78112

Sprechstunde: Di 11­12 Uhr

Assistenten: N.N., 29 78107
 
 

Vorlesung: Römische Rechtsgeschichte

Termin: Mo 9­12 Uhr

Beginn: 13.10.1997

Eignung: ab 3. Semester

Inhalt:

Die Entwicklung des antiken römischen Rechts (Verfassungsrecht und Privatrecht) wird durch vier Stadien hindurch verfolgt:

1. Das altrömische Recht der Stadt

2. Das Hinzutreten des Honorarrechts in der entwickelten Republik

3. Die klassische Jurisprudenz des Prinzipats

4. Die Kodifikationen des Dominats und Justinians.

Zugleich erfolgt eine Einführung in unsere Quellen.

Die Vorlesung ist Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit.c JAPrO 1993. Der Leistungsnachweis kann durch erfolgreiche Teilnahme an der Abschlußklausur erworben werden.

Literatur: Hausmaninger/Selb, Römisches Privatrecht und Kunkel, Römische Rechtsgeschichte.
 
 

Vorlesung: Wiederholung und Vertiefung Zivilrecht I

Termin: Mo 14­16 Uhr, Di 10­11 Uhr

Beginn: 13.10.1997

Eignung: ab 5. Semester.

Zivilrechtliche Grundkurse sollten absolviert sein.

Inhalt:

Es werden behandelt ausgewählte Probleme aus dem Allgemeinen Teil und aus dem Sachenrecht, insbesondere aus dem Grundstücksrecht. Evtl. noch Bereicherungsrecht.

Literatur: Wird bekanntgegeben.
 
 

Seminar: Seminar für Doktoranden

Termin / Beginn: Nach Vereinbarung

Inhalt: Aktuelle Probleme des Schuldrechts, insbesondere des Kaufrechts.
 



 

Professor Dr. med. Klaus FOERSTER

Dienstzimmer: Psychiatrische Universitätsklinik, Osianderstr. 22, Raum U5/ U6, 29 86527, Fax 29 4141

Sekretariat: Frau Weimer, 29 86527

Sprechstunde: Mo ab 18.45 Uhr (nach der Vorlesung)

Assistenten: Dr. Peter Winckler, Raum U 3, 29 86117
 
 

Vorlesung: Forensische Psychiatrie

Termin: Mo 17.15­18.45 Uhr (Bibliothek Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie)

Beginn: 13.10.1997

Eignung: Fortgeschrittene

Inhalt: Gesamtes Gebiet der forensischen Psychiatrie

Literatur: Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
 



 

Susanne M. FÖRSTER, Ass. iur.

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 148b, 29 76474

Sprechstunde: Siehe Aushang am Lehrstuhl Prof. Dr. Ronellenfitsch
 
 

Übung: Deutsche Rechtssprache (für ausländische Studierende)

Termin: Mi 16­18 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung: Geeignet für ausländische Studierende und Doktoranden/innen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, die schon fundierte Deutschkenntnisse haben.

Inhalt:

In dieser Veranstaltung werden deutschsprachige Rechtstexte aus dem Völkerrecht, Europarecht und dem nationalen deutschen Recht behandelt. Mit Hilfe von Hör-, Sprech-, Lese- und Schreibübungen wird der Fachwortschatz erweitert. Für die deutsche Rechtsprache typische grammatikalische Strukturen werden transparent gemacht. -- Ziel ist es, das Hören von Vorlesungen und Vorträgen sowie weiteres selbständiges Arbeiten mit Rechtstexten zu erleichtern. Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein entsprechender Schein erteilt werden.

Literatur: Wird in der Veranstaltung vorgestellt.

Anmeldung beim:

Lektorat für Deutsche Sprache und Internationale Programme, Brunnenstraße 30, 72074 Tübingen, montags bis freitags von 10 bis 12.30 Uhr.
 



 

Catherine FRANK, Maître en Droit

Sprechstunde: nach der Veranstaltung
 
 

Vorlesung: Französische Rechtssprache

Termin: Di 16­18 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: ab 1. Semester.

Gute Französischkenntnisse sind Voraussetzung.

Inhalt:

Die Veranstaltung ist eine Einführung in die französische Rechtssprache und damit zugleich in das französische Recht. Die behandelten Themen sind dem Grundstudium (D.E.U.G.) an den Rechtsfakultäten in Frankreich entnommen und werden anhand von Urteilen, praktischen Fällen, Lehrbuchauszügen sowie Zeitungsartikeln im Dialog mit den Studenten auf französisch erarbeitet. Hinzu kommen spezielle Übungen mit Fachwörtern und feststehenden Wendungen. Die Teilnehmer lernen, juristische Fachtexte zu lesen, Fachvorträgen zu folgen und darüber zu diskutieren. -- Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein entsprechender Schein erteilt werden.

Literatur: Doucet, M., Wörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache, München, Teil 1. Französisch-deutsch, 5.Aufl. 1994, Teil 2. Deutsch-französisch, 5. Aufl. 1994; Cornu, G., Vocabulaire juridique, Paris, P.U.F., 1987; Guillien, R., Vincent, J., Lexique: Termes juridiques, Paris, Dalloz, 10. Aufl. 1995; Guimezanes, N., Introduction au droit français, Baden-Baden, Nomos, 1. Aufl. 1995; Hübner, U., Constantinesco, V., Einführung in das französische Recht, München, Beck, 3. Aufl. 1994.
 



 

Manfred GERBLINGER

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 102, 29 72108

Sprechstunde: Di 10­12 Uhr, Mi 16­18 Uhr und nach Vereinbarung

e-mail: gerblinger@uni-tuebingen.de

Internet: ../ge
 
 

Vorlesung: Informationsrecht

Rechtswissenschaftliche Vorlesung für Studierende der Informatik und anderer technischer Studiengänge

Termin: Di 14­16 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung, Inhalt und Literatur:

vgl. Vorlesungskommentar der Fakultät für Informatik.
 
 

Vorlesung: Rechtsinformatik -- Datenbanken und juristische Informationssysteme

Termin: Di 16­18 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: ab 3. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung gibt in ihrem ersten Teil einen Überblick über den Aufbau und die Arbeitsweise von Informationssystemen. Unter Heranziehung der juristischen Dokumentationssysteme Juris, LEXinform, CELEX und LEXIS/ NEXIS wird über den Stand der Entwicklungen (Online- und Offlinesysteme) informiert. Die Veranstaltung gibt zudem einen Überblick über die national und international verfügbaren kommerziellen und nichtkommerziellen Informationssysteme bzw. Netzwerke, z.B. CompuServe und Internet.

In einem zweiten Teil vermittelt die Veranstaltung die rechtstheoretischen Grundlagen. Im Rahmen der Normenanalyse werden aktuelle und zukünftige Entwicklungen im Bereich der Hypertext- und Expertensysteme miteinbezogen. Programmierkenntnisse sind von Nutzen.

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. c und § 5 Abs.4 Nr. 13 JAPrO 1993.

Literatur: Wird in der Vorlesung angegeben.
 
 

COMPUTER-Kurse: Vorlesungsvorbereitende bzw. -begleitende Computer-Kurse

zusammen mit Mitarbeitern des Computer-Zentrums

Die Kurse werden mehrfach (Blockveranstaltung) während des Semesters und auch während der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt ; die Teilnehmerlisten zu den einzelnen Veranstaltungen liegen bei der Aufsicht des Juristischen Seminars (Neue Aula) aus.

Siehe im einzelnen die Angaben unter der Rubrik: Computer­Zentrum
 



 

Richter am Oberlandesgericht Professor Dr. Hans-Ludwig GÜNTHER

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel,1. OG, Zi. 143 ff., 29 74903

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Sekretariat: Frau Leibfarth (vormittags), 29 78131

Assistenten: Dr. Altenhain (Zi 141, 29 76739) Haas, 29 74904
 
 

Vorlesung: Strafrecht I ­ Allgemeiner Teil

Termin: Mi 10­12 Uhr, Do 11­13 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung: Nach dem Studienplan für Studierende des 2. Semsters

Inhalt:

Grundprinzipien des Strafrechts, Aufbau des strafrechtlichen Delikts, Kausalität und objektive Zurechnung, Vorsatz und Irrtum, Rechtfertigungs- und Entscheidungsgründe, Versuch und Rücktritt, Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen u.a.

Parallel zu der Veranstaltung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät gehalten.

Literatur: Hinweise zur Beginn der Vorlesung.
 
 

Übung: Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene

Termin: Mi 14­16 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung: Die Übung ist für Studierende im 4. Semester gedacht, die die Vorlesung: Strafrecht ­ Besonderer Teil bereits gehört und an den Übungen im Strafrecht für Anfänger mit Erfolg teilgenommen haben.

Inhalt:

Probleme des Allgemeinen und Besonderen Teils, die im Rahmen der Bearbeitung schwieriger Strafrechtsfälle zu erörtern sind; Technik der strafrechtlichen Fallbearbeitung.

Er werden zwei Hausarbeiten und zwei Klausuren angeboten.
 
Die erste Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit in der letzten Vorlesungswoche des Sommersemesters 1997 am ausgegeben. 

Sie ist abzugeben spätestens in der ersten Übungsstunde am 15.10.1997 .

 
 

Seminar: Strafrechtliches Seminar zu den sog. Anschlußdelikten (Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Geldwäsche)

Termin: Blockseminar vom 22.01.­25.01.1998 im Heinrich-Fabri-Institut in Blaubeuren

Eignung: Geeignet für Studierende, die die Übungen im Strafrecht mit Erfolg absolviert haben und bereit sind, ein schriftliches Referat zu übernehmen.

Inhalt:

Historische Entwicklung und aktuelle Probleme der »Anschlußdelikte« unter besonderer Berücksichtigung neuer Tendenzen in Rechtsprechung und Lehre.

Interessenten werden gebeten, sich in einer am Lehrstuhl ausliegenden Teilnehmerliste einzutragen. -- Die endgültige Vergabe der Referatsthemen erfolgt im Rahmen einer Vorbesprechung in der letzten Vorlesungswoche des Sommersemesters 1997. Termin und Hörsaal für die Vorsprechung nebst Themenliste sind einem Aushang am Lehrstuhl zu entnehmen.

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. lit.b JAPrO 1993 und § 4 PromO 1988.
 



 

Professor Dr. Fritjof HAFT

-- Forschungsfreisemester --

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi. 127­130, 29 72553

Fax 29 5258

e-mail: haft@uni-tuebingen.de

Sekretariat: Frau Schoop (vormittags), 29 78115

Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Assistenten: N.N.
 



 

emer. o. Professor Dr. Dr. h.c. Martin HECKEL

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 146 ff., 29 72971

Sekretariat: Frau Peter, Zi. 146 b, 29 78125

Sprechstunde: Nach der Vorlesung
 
 

Vorlesung: Kirchenrecht

Termin: Do 9­11 Uhr, Fr 9­10 Uhr

Beginn: 16.10.1997

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt:

Die Lehrveranstaltung umfaßt die Geschichte und das System des Kirchenrechts.

Sie zeigt die freie, charismatische Ordnung der Urgemeinde, ihre allmähliche rechtlich­institutionelle Verfestigung zur Bischofskirche, deren Erhebung zur Staatskirche des Römischen Reiches im sog. »Konstantinischen System«, sowie die Verfremdung und Feudalisierung der Kirche in der Königskirchenherrschaft der Ottonen und Salier und in der germanischen Eigenkirchenherrschaft im Niederkirchenwesen. Sie behandelt die kirchliche Sammlung seit der Kluniazenser-Reform, den epochalen Streit zwischen Kaiser und Papst (Canossa, Wormser Konkordat 1122), die Entstehung des kanonischen Rechts und des Papalsystems seit dem 12. Jahrhundert, die Auseinandersetzung zwischen Konzil und Papst von den Reformkonzilien des 15. Jahrhundert bis zum 2. Vatikanum, sowie das Verhältnis zwischen Staat und Kirche bis zur Gegenwart. --

Das System des katholischen Kirchenrechts bringt einen Überblick über die Rechtsstellung von Papst, Kurie, Konzil, Bischöfen, Priestern und Laien, das Ämterrecht, Ordensrecht, Sakraments- und Sachenrecht, Prozeß- und Strafrecht in der Gestaltung des Codex Juris Canonici und seiner Reform.

Die Geschichte des evangelischen Kirchenrechts umreißt die rechtstheologischen Grundpositionen der Reformation über Kirche, Recht, Obrigkeit, Amt, Reich Gottes und Reich der Welt, Widerstandsrecht u.a., schildert das protestantische Staatskirchentum sowie das Reichskirchenrecht des Konfessionellen Zeitalters (Augsburger Religionsfriede 1555 und Westfälischer Friede 1648), das erstmals -- modellartig -- Koexistenzstrukturen gegenüber dem Alleinvertretungsanspruch und Wiedervereinigungsstreben der beiden Konfessions- und Weltanschauungsblöcke durchgeprobt hat. Die Aufklärung führt zur Gewissensfreiheit und zum Kirchenbegriff der »Religionsgesellschaften« (vgl. Art. 137 III WRV), zur Abschichtung der Kirche vom Staat im 19. Jh., zur Entfaltung der Kirchenfreiheitsgarantie und zur »Demokratisierung« in der Synodal- und Presbyterialverfassung, die unter dem Summepiskopat des Landesherrn mit Elementen der Konsistorialverfassung verschmilzt.

Ein Abriß des geltenden evangelischen Kirchenrechts umfaßt die Verfassungstypen der Landeskirchen, ihre Regelung von Bekenntnis und Recht, Bischofsamt (bzw. Kirchenpräsidenten) und Synode, Kirchenverwaltung, Pfarramt und Gemeinde, Wahlrecht, Sakramentsrecht, Diakonie, sodann die Zusammenschlüsse in der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland), EKU (Evangelische Kirche der Union), VELKD (Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche in Deutschland), dem Lutherischen Weltbund und dem Ökumenischen Rat der Kirchen.

Die Vorlesung dient dem Erwerb der erforderlichen Kenntnisse in der Wahlfachgruppe Nr. 1 d) (§ 5 Abs. 4, § 8 Abs. 1 Nr. 2 JAPrO [1993]).

Literatur: A. v. Campenhausen/Wießner, Kirchenrecht. Religionswissenschaft, 1994; Erler, Kirchenrecht, 5. Aufl. 1983; Feine, Kirchl. Rechtsgeschichte. [Bd. 1] Die kath. Kirche, 4. Aufl. 1964; Friedrich, Einführung in das Kirchenrecht, 2. Aufl. 1978; Listl/Müller/Schmitz (Hg.), Handbuch des kath. Kirchenrechts, 1983; Listl/Pirson (Hg.), Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl./2 Bde. 1994/96; Stein, Evang. Kirchenrecht, 3. Aufl. 1992; J. Heckel, Das blinde undeutliche Wort »Kirche«, 1964; M. Heckel, Gesammelte Schriften. Staat­Kirche­Recht­Geschichte, 2 Bde. 1989; ders., Deutschland im konfessionellen Zeitalter, 1983; ders., Zur Ordnungsproblematik des Staatskirchenrechts im säkularen Kultur- und Sozialstaat, JZ 1993, 425 ff.; ders., Gleichheit oder Privilegien? Der Allgemeine und der Besondere Gleichheitssatz im Staatskirchenrecht, 1993; ders., Die Vereinigung der evangelischen Kirchen in Deutschland, 1990; Schwendenwein, Das neue Kirchenrecht, 1983; Wolf, Ordnung der Kirche,
 



 

Professor Dr. Burkhard HESS

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 257, 29 72557

e-mail: hess@jura.uni-tuebingen.de

Sekretariat: Frau Breuninger, Zi. 255, 29 78117

Sprechstunde: Mo 10­11 Uhr nach Voranmeldung

Assistenten: Assesoren: G. Vollkommer (Zi. 256, 29 74541) Ch. Dumoulin, Dr. P. Buck (Zi. 258, 29 74907);

Referendare: S. Lorenz (Zi. 258, 29 74907) O. Knörr, B. Riedel
 
 

Vorlesung: Zwangsvollstreckungsrecht

Termin: Do 9­11 Uhr

Beginn: 16. 10. 1997

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt:

Gegenstand der Vorlesung ist das 8. Buch der ZPO (§§ 704-945); behandelt werden die examensrelevanten Fragen der Zwangsvollstreckung und des vorläufigen Rechtsschutzes. Schwerpunkte der Vorlesung sind -- neben einem allgemeinen Überblick zur Zwangsvollstreckung -- die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, die unterschiedlichen Vollstreckungsarten sowie insbesondere die Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung.

Literatur: Arens/Lüke, Zivilprozeßrecht, Erkenntnisverfahren, Zwangsvollstreckung, 6. Aufl. 1994; Bruns/Peters, Zwangsvollstreckungsrecht, 3. Aufl. 1987; Jauernig, Zwangsvollstreckungsrecht, 21. Aufl. 1996; Lippross, Zwangsvollstreckungsrecht, 1995; Musielak, Grundkurs ZPO, 3. Aufl. 1995; Rosenberg/Gaul/Schilken, Zwangsvollstreckungsrecht, 11. Aufl. 1997; Schlosser, Zivilprozeßrecht, Bd. 2: Zwangsvollstreckung, 1984. -- Weitere Literaturangaben zu den Lehrbüchern, zu Fallsammlungen und Klausurenbüchern erfolgen in der 1. Vorlesungsstunde. Dort wird eine detaillierte Gliederung zur Vorlesung ausgegeben.
 
 

Übung: Übungen im Zivilrecht für Fortgeschrittene

Termin: Do 14­16 Uhr

Beginn: 16.10.1997

Eignung: ab 5. Semester. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an der zivilrechtlichen Anfängerübung.

Inhalt: Am 14.07.1997, 16­18 Uhr findet eine Vorbesprechung statt. Dort werden Hinweise zum Ablauf der Übung, zur Anfertigung der Übungshausarbeiten und Klausuren und zur begleitenden Literatur gegeben.
 
Die Aufgabe für die Ferienhausarbeit liegt ab dem 15.07.1997 aus. -- 

Die Bearbeitung muß bis zum 20.10.1997 , 12 Uhr s.t. am Lehrstuhl eingegangen sein.

 
 

Vorlesung: Familienrecht

Termin: Mo 10­12 Uhr, Mi 14­15 Uhr

Beginn: 13.10.1997

Eignung: ab 4./5. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Familienrechts, also im Schwerpunkt Ehe- und Ehescheidungsrecht, das Kindschaftsrecht sowie die Betreuung. Dargestellt werden auch aktuelle Reformvorhaben des Gesetzgebers.

Literatur: Beitzke/Lüderitz, Familienrecht (26. Aufl. München 1992); Gernhuber/Coester-Waltjen, Lehrbuch des Familienrechts (4. Aufl. München 1994); Giesen, Familienrecht (2. Aufl. Tübingen 1997); Henrich, Familienrecht (5. Aufl. Berlin 1995); Schlüter, BGB-Familienrecht (7. Aufl. Heidelberg 1996); Schwab, Familienrecht (8. Aufl. München 1995). - Weitere Literaturhinweise, auch zu Kommentaren, Klausurensammlungen und praktischen Anleitungen werden in der Vorlesung gegeben.
 
 

Seminar: 25 Jahre Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen

gemeinsam mit Rechtsanwalt Professor Dr. Rolf A. Schütze, Stuttgart

Termin: Di 19­21 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: Grundkenntnisse im internationalen Privat- und Verfahrensrecht. -- Voranmeldung am Lehrstuhl.

Inhalt:

Gegenstand des Seminars sind aktuelle Entwicklungen und Streitfragen des EuGVÜ und des Luganer Übereinkommens. Es soll Bilanz gezogen werden: Während im Jahre 1972 das EuGVÜ als ein Übereinkommen galt, das ähnlich wie andere überkommene Staatsverträge das internationale Zivilprozeßrecht partiell ergriff, erscheint es nunmehr -- 25 Jahre nach seinem Inkrafttreten für die Bundesrepublik Deutschland -- als die zentrale Regelung des deutschen internationalen Prozeßrechts, die über eine bloße Vereinheitlichung der direkten und indirekten internationalen Zuständigkeit hinausgeht. Das Seminar will diese Entwicklung aufzeigen, dabei zugleich die Frage stellen, ob die Rechtsentwicklung hin zu einem echten europäischen Prozeßrecht gehen wird.

Themen:

1. Das EuGVÜ im Schnittpunkt zwischen Völkerrecht und Gemeinschaftsrecht -- insbesondere seine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof.

2. Regeln und Prinzipien des europäischen Prozeßrechts.

3. Forum shopping, Forum non conveniens -- richterliches Ermessen und internationale Zuständigkeit.

4. Die Erweiterung des EuGVÜ durch das Luganer Übereinkommen und das IV. Beitrittsübereinkommen.

5. Einstweiliger Rechtsschutz unter dem EuGVÜ.

6. Mehrparteienprozesse im europäischen Zivilprozeßrecht.

7. Rechtshängigkeit im internationalen Rechtsstreit.

8. Grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung in der Europäischen Union.

9. Die praxisrelevante "Regelungslücke": Hemmnisse im Zustellungswesen.

10. Die Vorschläge der Kommission für ein europäisches Zivilprozeßgesetzbuch.

11. Die geplante Parallelkonvention zum Familien- und Erbrecht.

12. Notwendigkeit eines weltweiten Zuständigkeitsübereinkommens?

13. Schlußdiskussion: Überforderung von Richtern, Rechtsanwälten und Parteien durch die europäische Prozeßrechtsangleichung?
 



 

Professor Dr. phil. Otfried HÖFFE

Dienstzimmer: Philosophisches Seminar, Zi. 320, 29 76085, Fax 29 5295

Bursagasse 1, 72070 Tübingen

Sekretariat: Frau Römer / Frau Geiger, Zi. 317, 29 74549

Sprechstunde: nach der Vorlesung und Mi ab 18 Uhr während des Semesters; in den Semesterferien: Anmeldung im Sekretariat

Assistenten: Dr. Rapp (Zi. 318, 29 77044) Dr. Merle (Zi. 322, 29 77044) Dr. Horn (Zi. 323, 29 78302)
 
 

Vorlesung: Politische Philosophie: Rechts- und Staatsphilosophie (auch WFG 1c)

Termin: Do 10­12 Uhr (2­st.)

Beginn: 16.10.1997

Inhalt:

Die Vorlesung geht der Frage nach: Ist es gleichgültig, ob die Menschen ihr Zusammenleben rechtsförmig und die Rechtsform staatsförmig organisieren oder auf beides, Rechts- und Staatsform, verzichten? Sofern sich gute, vielleicht sogar moralische Gründe finden, stellt sich die Anschlußfrage, ob die Gründe auch für das Zusammenleben schon rechts- und staatsförmig organisierter Gesellschaften, also für die Koexistenz der Staaten, gelten. Die Vorlesung befaßt sich mit der Rechts- und Staatsphilosophie sowohl in einzelstaatlicher als auch zwischenstaatlicher, vielleicht sogar weltstaatlicher Perspektive.

Literatur: Zur Vorbereitung : O. Höffe, Vernunft und Recht. Bausteine zu einem interkulturellen Rechtsdiskurs, Frankfurt a.M. 1996 (= stw 1270). -- Nähere Literaturangaben in der Vorlesung.
 
 

Proseminar: Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten

zusammen mit Dr. Ch. Horn

Termin: Mi 16­18 Uhr (2-std.)

Ort: Alte Burse, Raum X

Beginn: 15.10.1997

Inhalt:

Zusammen mit der Kritik der praktischen Vernunft bildet die Grundlegung das Zentrum der Kantischen Ethik. Kants Thema in der Grundlegung ist »die Aufsuchung und Festsetzung des obersten Prinzips der Moralität«. Ohne Einschränkung gut ist für ihn »allein ein guter Wille« - womit gemeint ist, daß das menschliche Handeln nur dann im moralischen Sinn gut ist, wenn es sich nicht an empirischen Bestimmungsgründen, sondern ausschließlich an der »Pflicht« orientiert. Unter dieser Pflicht versteht Kant ein Gesetz der Vernunft, das dazu in der Lage sein soll, den Willen a priori zu bestimmen. Da Menschen zugleich Vernunft- und Naturwesen sind, da also ihr Handeln sowohl durch vernünftige als auch durch subjektive Motive bestimmt sein kann, ergibt sich aus dem Vernunftgesetz der berühmte »kategorische Imperativ«. Dessen verschiedene Formulierungen werden im Mittelpunkt des Proseminars stehen. Außerdem werden wir uns genauer mit Kants Lehre von der »Autonomie der Vernunft« im dritten Abschnitt der Grundlegung beschäftigen.

Benotete Scheine können durch eine Hausarbeit erworben werden.

Text: Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (alle Ausgaben). -

Literatur: O. Höffe (Hrsg.), Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Ein kooperativer Kommentar, Frankfurt a.M. 2 1993; F. Kaulbach, Immanuel Kants "Grundlegung zur Metapyhsik der Sitten", Darmstadt 1988.
 
 

Seminar: Kant, Metaphysik der Sitten: Rechtslehre

Termin: Fr 15.00­18.30 Uhr (2-st., 14-täglich)

Ort: Alte Burse, Raum X

Beginn: 17.10.1997

Inhalt:

Im ersten Teil der Metaphysik der Sitten , den Metaphysischen Anfangsgründen der Rechtslehre , entwickelt Kant auf der Grundlage seiner neu konzipierten Moralphilosophie eine systematische Rechtstheorie. Er bestimmt den Begriff des Rechts, stellt ein oberstes Prinzip auf, begründet das Privatrecht (Eigentumstheorie) und das Öffentliche Recht in den drei Teilen von Staatsrecht, Völkerrecht und Weltbürgerrecht.

Im Rahmen des Seminars finden zwei eintägige internationale Symposien

unter Beteiligung auswärtiger Referenten (12.12.1997 und 06.02.1998) statt. Themen- und Literaturliste im Sekretariat erhältlich.

Bloße Teilnehmer schreiben ein Protokoll; wer einen benoteten Schein erwerben will, hält ein Referat, das eine Woche vorher in zwei Exemplaren abgegeben und nach der betreffenden Sitzung schriftlich ausgearbeitet wird.

Text: Kant, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre.
 
 

Oberseminar (Doktoranden-Kolloquium): Demokratietheorie ­ Diskussion von Forschungsprojekten

Termin: 15.00­18.30 Uhr,

(1-std., nach persönlicher Anmeldung und Vereinbarung)

(voraussichtlich: 14.11.1997, 05.12.1997, 16.01.1998, 13.02.1998)

Inhalt:

Wir diskutieren klassische und zeitgenössische Theorien zu den moralischen Grundlagen der Demokratie. Außerdem werden eigene Forschungsprojekte vorgestellt.
 
 

Oberseminar / Kolloquium zur Politischen Philosophie: Kant, Zum ewigen Frieden

zusammen mit Professor Dr. Jüngel, Ev.-theol. Fakultät und Professor Dr. Graf Vitzthum, Jur. Fakultät

Termin: Di 18.30­20 Uhr, (1-st., 14-täglich)

Beginn: 21.10.1997

Ort: Evangelisches Stift

Inhalt:

Auf der Grundlage von Kants Schrift »Zum ewigen Frieden« diskutieren wir Fragen einer internationalen Rechts- und Friedensordnung.

Persönliche Anmeldung bei einem der Seminarleiter erforderlich. Themenliste im Sekretariat, Raum 317 erhältlich. -- Für schriftlich ausgearbeitete Referate und für Hausarbeiten kann ein benoteter Schein erworben werden.

Text: Kant. Zum Ewigen Frieden.

Literatur: O. Höffe (Hrsg.), I. Kant, Zum ewigen Frieden (=Klassiker Auslegen, Bd. 1), Berlin 1995.
 



 

Professor Dr. theol., D.D., FNA Eberhard JÜNGEL

Siehe Kommentierungen bei Professor Dr. Höffe und Professor Dr. Graf Vitzthum.
 



 

Professor Dr. rer. pol. Karl KEINATH

Dienstzimmer: Nauklerstr. 47, Zimmer 213, 29 72562

Sprechstunde: Mi 14.30­15.30 Uhr und nach der Veranstaltung
 
 

Vorlesung: Volkswirtschaftslehre für Studierende der Rechtswissenschaft (mit Klausur) -- Teil I

Termin: Fr 9­11 Uhr

Beginn: 17.10.1997

Eignung: ab 1. Semester ff. -- Pflichtfachveranstaltung --

Inhalt:

Wirtschaftssysteme, Preistheorie, Wettbewerbspolitik, Umweltpolitik, Finanzwissenschaft (Staatseinnahmen, Staatsausgaben).

Literatur: Wird in der Vorlesung angegeben.
 



 

Ansgar KEMMANN

Lehrbeauftragter am Seminar für Allgemeine Rhetorik

Sprechstunde: nach der Veranstaltung und nach Vereinbarung
 
 

Praxisseminar: Topik­Training

Termin: Mi 18­20 Uhr

Beginn: 22.10.1997 Raum 406, Neuphilologicum (Brecht-Bau)

Eignung: ab 3. Semester,

insbesondere Studierende, die methodisch interessiert sind. Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich, werden aber begrüßt. -- Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmer beschränkt . Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung mit Anmeldeschein. Anmeldescheine sind nur erhältlich im Sekretariat des Seminars für Allgemeine Rhetorik (Neuphilologicum, 5.Stock, Zimmer 548) und dort bis Freitag , den 10.10.1997 ausgefüllt abzugeben. Bei mehr als 15 Anmeldungen entscheidet das Los.

Inhalt:

Der Begriff Topik (von griech. tópos, Ort) bezeichnet in einem weiten Sinne die klassisch­antike Kunstlehre der argumentativen Gesprächsführung in bezug auf allgemein anerkannte Meinungen, im engeren Sinne denjenigen Teil der antiken Argumentationslehre, der sich mit allgemein anerkannten Gesichtspunkten und Argumentationsmustern befaßt. In diesem Sinne ist die Topik ein Teilgebiet der Rhetorik.

Theodor Viehweg hat schon 1954 darauf aufmerksam gemacht, daß auch die juristische Methode der Struktur der Topik entspricht und damit eine rechtswissenschaftliche Grundlagendiskussion ausgelöst, die bis heute nicht völlig zur Ruhe gekommen ist. Im Seminar werden die Verfahren der Topik in praktischer Übung erprobt und Viehwegs Thesen einer kritischen Sichtung unterzogen.

Literatur: Aristoteles: Topik (Organon V), Hamburg 3. Aufl. 1992; Cicero: Topica. Die Kunst richtig zu argumentieren, lat. und dt., München 1993; Theodor Viehweg: Topik und Jurisprudenz. Ein Beitrag zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung, 5. Aufl. 1974.
 



 

Professor Dr. Hans-Jürgen KERNER

Dienstzimmer: Institut für Kriminologie (IfK),

Corrensstr. 34, 72076 Tübingen, 29 72931, Fax 6 51 04

e-mail: ifk@uni-tuebingen.de

Internet: ../ifk/index.html

Sekretariat: Fr. Haug-Lénert, EG, 29 72931, Fax 6 51 04

Assistenten: Am Lehrstuhl: Fr. Scania Herberger, 29 72001

(zugleich Mitbetreuung in Fragen des LL.M.­Programms)

Mitarbeiter des IfK: Akad. Rat Dr. Klaus Boers ( 29 76139), Dr. Elmar Weitekamp, Ph.D. ( 29 72040), Dipl. Psych. Sybille Fritz­ Janssen (

Sprechstunde: Mo 13.30­15 Uhr im IfK bzw. nach Vereinbarung

Kriminologischer Arbeitskreis: Mo 15.30 Uhr (ca. einmal monatlich)
 
Sprechstunde für die LL.M.­Kandidaten: Mo 12­13 Uhr   

Raum 142 (Dozentenzimmer), 29 72599 

Neue Aula, neben dem Großen Senatssaal 

 
 

Vorlesung : Kriminologie I (Kriminologie als soziale Erscheinung)

Termin: Mo 8.30­10 Uhr

Ort: Hörsaal Wilhelmstr. 26

Beginn: 13.10.1997

Eignung: 5. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung befaßt sich mit sogenannten makrokriminologischen Fragen, also Zusammenhängen der Entwicklung und Struktur von Kriminalität als einer Gesamterscheinung mit Entwicklungen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Probleme der Messung (Kriminalstatistik und Dunkelfeldforschung) der »Phänomene« werden ebenso behandelt wie die Stufen der sogenannten Ausfilterung von Fällen und Tätern bzw. Verdächtigen. Im übrigen sollen die Studierenden die kriminologischen Denkansätze und Forschungszugänge verstehen lernen. In diesem Rahmen werden auch die für die Makrokriminologie relevanten Kriminalitätstheorien gegeneinandergestellt und kritisch gewichtet.

Lehrveranstaltung für Studenten der WFG 14 (§ 5 Abs. 4 JAPrO

Literatur: Eine Liste wird zu Beginn der Veranstaltung verteilt und erläutert.
 
 

Vorlesung: Jugendstrafrecht

Termin: Di 8.30­10 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Ort: Hörsaal Wilhelmstr. 26

Eignung: 5. Semester. -- Vorkenntnisse über die Grundzüge des Strafverfahrens und der Gerichtsverfassung werden vorausgesetzt, erleichtern auf jeden Fall das Verständnis.

Inhalt:

Grundzüge des materiellen Jugendstrafrechts, vor allem Verantwortungsreife, Behandlung von Heranwachsenden, Art und Ausgestaltung der Sanktionen. Besonderheiten des Jugendgerichtsverfahrens, einschließlich Diversion und Täter­Opfer­Ausgleich aufgrund der JGG-Reform. Organisation der Jugendgerichtsbarkeit. Die wesentlichen Bezüge bzw. Übergänge zum Jugendhilfesystem (KJHG und BGB-Familienrecht) werden an geeigneter Stelle mit behandelt.

Lehrveranstaltung für Studenten der WFG 14 (§ 5 Abs. 4 JAPrO

Literatur: Eine Liste wird zu Beginn der Veranstaltung verteilt und erläutert.
 
 

Examinatorium: Examenskolloquium (WFG 14) Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug

Termin: Mo 10.00­12.00 Uhr

Beginn: 13.10.1997

Ort: Hörsaal Wilhelmstr. 26

Eignung: Ab 7. Semester. -- Vorausgesetzt wird die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen Kriminologie I und II, Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht.

Inhalt:

Das Examenskolloquium behandelt im zweisemestrigen Zyklus ausgewählte zentrale Themen der Wahlfachgruppe 14. Im Rahmen der Kriminologie werden z.B. Kriminalitätstheorien, Fragen der Erfassung der Gesamtkriminalität (KrimStat und Dunkelfeld), Zusammenhänge der Entstehung von Verbrechen im Einzelfall (Tat, Täter, Opfer), Stufen und Determinanten von Entdeckung und Verfolgung sowie schließlich Prognose und Sanktionierung angesprochen. Das Jugendstrafrecht und das Strafvollzugsrecht (mit empirischen Bezügen) sollen bevorzugt in Form von Fällen repetiert werden. An geeigneter Stelle werden Probleme des Prozesses und der Vollstrekkung mit eingeflochten.

Lehrveranstaltung für Studenten der WFG 14 (§ 5 Abs. 4 JAPRO

Literatur: Hinweise werden themenspezifisch in der Veranstaltung genannt.
 
 

Seminar: Kriminologisches Seminar

Termin: Im Semester werden mehrere Vorbereitungssitzungen stattfinden. Die Termine werden mit den Teilnehmern abgesprochen. --

Das abschließende Blockseminar wird vom 05.­07.02.1998 im Heinrich­ Fabri­Institut Blaubeuren durchgeführt werden.

Beginn: Di 21.10.1997 16.00­18 Uhr Vorbesprechung mit Themenvergabe im Bibliotheksraum des IfK.

Eignung: Ab 6. Semester. -- Der Besuch der Vorlesungen Kriminologie I und II oder ähnlicher anderer Lehrveranstaltungen außerhalb der Fakultät ist erwünscht, aber keine formale Bedingung der Zulassung.

Inhalt:

Die Veranstaltung wird sich mit ausgewählten Fragen aus der aktuellen kriminologischen Forschung bzw. der Kriminalpolitik beschäftigen. Näheres ist einem gesonderten Aushang zu entnehmen.

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit b JAPrO 1993 und § 4 PromO 1988.

Hinweis:

Das Institut für Kriminologie bietet im Rahmen des Kriminologie-Wahlfachstudiums für Pädagogen (Sozialpädagogen) als vertiefende Lehrveranstaltung ein Seminar zum Thema Kriminalpolitik an. Das Seminar wird von Herrn Dr. Elmar WEITEKAMP, Ph.D. ( 29 72040) durchgeführt und ist für Interessenten anderer Studiengänge offen. -- Bitte auf gesonderten Aushang achten.
 



 

Professor Dr. Ferdinand KIRCHHOF

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel EG, Zi. 59 ff., 29 72561,

Fax 29 4358

e-mail: ferdinand.kirchhof@uni-tuebingen.de

Internet: ../kirchhof/index.html

Sekretariat: Frau Fritz (vormittags), Zi. 59a, 29 78118

Sprechstunde: Mo ab 15.45 Uhr nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat

Assistenten: P. Karl (Zi 59b, 29 74546) J. Bloehs, D. Häussermann, I. Schäfer (Zi. 60, 29 74058) A. Görner, P. Ribeiro­Macedo (Zi 048 UG, 29 78119)
 
 

Vorlesung: Öffentliches Recht IV: Allgemeines Verwaltungsrecht

Termin: Mo 14­16 Uhr, Mi 11­13 Uhr

Beginn: 13.10.1997

Eignung: Ab dem 3. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung knüpft an die Lehrveranstaltungen Öffentliches Recht I­III an; sie führt vom Staatsrecht ins Allgemeine Verwaltungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die materiellen Grundregeln des Verwaltungsrechts, der Aufbau und das Verfahren der Verwaltung sowie die Formen des Verwaltungshandelns und die Verwaltungsvollstreckung. Die Vorlesung soll auch den Einstieg in das Besondere Verwaltungsrecht und das Verwaltungsprozeßrecht vorbereiten sowie den Einfluß des Grundgesetzes und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft auf das deutsche Verwaltungsrecht verdeutlichen.

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen abgehalten.

Literatur: Achterberg, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl. 1986; Erichsen, Allgemeines Verwaltungsrecht, 10. Aufl. 1995; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl. 1997; Driehaus/Pietzner, Einführung in das Allg. Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1996; Peine, Allg. Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1997; Püttner, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. Aufl. 1995; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht, Bd. I, 10. Aufl. 1994, Bd. II, 5. Aufl. 1987, Bd. III, 4. Aufl. 1978. --

Gesetzestexte : Sartorius I "Verfassungs- und Verwaltungsgesetze" oder Nomos-Texte "Öffentliches Recht" erwünscht; unbedingt erforderlich sind Textausgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung und des Grundgesetzes.
 
 

Vorlesung: Einführung in das Steuerrecht

Termin: Mi 15­17 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung: Ab dem 5. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung bietet eine dogmatische Übersicht über das deutsche Steuerrecht. Sie beginnt mit einer kurzen Darstellung des deutschen Steuersystems. Im Mittelpunkt der folgenden Erörterungen steht ein Überblick über die wichtigsten Steuerarten (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer, incl. Bilanz-, Bewertungs- und Erbschaft- sowie Gewerbesteuerrecht), anhand derer exemplarisch System und Besonderheiten des deutschen Steuerrechts aufgezeigt werden sollen. Nachfolgend werden die allgemeinen Regeln des Steuerrechts und das Verfahren der Besteuerung nach der Abgabenordnung behandelt.

Die Vorlesung ist eine Lehrveranstaltung der Wahlfachgruppe Steuerrecht (§ 5 Abs. 4 Nr. 8 JAPrO 1993). An sie schließt sich -- außerhalb der Wahlfachgruppe -- im Sommersemester 1998 eine Vorlesung zum Europäischen Steuerrecht an, die die Reaktionen des deutschen Gesetzgebers auf grenzüberschreitende Steuerfälle, das Internationale Recht der Doppelbesteuerungsabkommen und -- als Schwerpunkt -- das harmonisierte Steuerrecht der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zum Thema haben.

Literatur: Birk, Steuerrecht I, Allgemeines Steuerrecht, 2. Aufl. 1994; Crezelius, Steuerrecht II, Die einzelnen Steuerarten, 2. Aufl. 1994; Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl. 1993; Tipke/Lang, Steuerrecht, 15. Auflage 1996.
 
 

Seminar: Umweltschutz durch Abgaben

Termin: Blockseminar am Donnerstag, den 22.01.1998, und Freitag, den 23.01.1998, im Sitzungszimmer der Fakultät, Neue Aula, 2. OG, Zi. 240

Eignung:

Für Teilnehmer, die bereits die Vorlesung im Steuerrecht besucht haben, oder über anderweitig erworbene, entsprechende Vorkenntnisse im Steuerrecht verfügen oder besonderes Interesse am Umweltabgabenrecht besitzen.

Inhalt:

Die Umweltabgaben bilden die Schnittstelle zwischen Umwelt- und Abgabenrecht. Ob als Steuern oder Sonderlasten, im nationalen oder im Europarecht, bergen sie einige rechtliche Probleme, die im Rahmen des Seminars diskutiert werden sollen.

Für folgende Themen können Referate vergeben werden:

1. Die ökonomische Idee der Umweltabgaben

2. Kompetenzgrundlagen für Umweltabgaben in der EG (Überblick)

3. Materielle europarechtliche Vorgaben und Grenzen für Umweltabgaben

4. Kompetenzgrundlagen für Umweltabgaben in Deutschland (Überblick)

5. Materielle verfassungsrechtliche Vorgaben und Grenzen für Umweltabgaben

6. Ökologische Elemente und Lenkungsziele im Einkommensteuerrecht

7. Umweltschutz und Steuergleichheit

8. Umbau des Steuerrechts zum Ökosteuersystem?

9. Die Wahl des Abgabeninstruments im Umweltschutz

10. Umweltabgaben ohne Genzen ? ­ Rechtslage nach der "Wasserpfennig"-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

11. Umweltschutz durch Verbrauchsteuern

12. Verkehrslenkung durch Kfz- und Mineralölsteuer

13. Verkehrslenkung durch "road pricing" (Straßenbenutzungsgebühren, Nahverkehrsabgaben, Parkraumbewirtschaftung)

14. Die CO 2 -/Energiesteuer

15. Umweltabgaben der Kommunen

Das Seminar ist eine Lehrveranstaltung i.S.d. §§ 5 Abs. 4 Nr. 8;8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993 und § 4 PromO 1988.

Anmeldung, Vorbesprechung der Referate und Betreuung der Referenten erfolgt durch wiss. Assistentin Petra Karl, Zimmer 59b, Tel. 29
 



 

Professor Dr. Eugen KLUNZINGER

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Zi 131, 29 75261, Fax 29 5261

Sekretariat: Frau Hendel (vormittags), 29 74002

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen

Assistenten: Christiane Bandtel, Anja Linker
 
 

Vorlesung : Bürgerliches Recht I

Grundkurs für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Termin: Mo 8.30­11 Uhr

Beginn: 20.10.1997

Eignung: 3. Semester

Inhalt: Vgl. Vorlesungskommentar der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
 
 

Vorlesung: Handels- und Gesellschaftsrecht I

Grundkurs für Studierende der Wirtschaftswissenschaften

Termin: Mo 14­16 Uhr

Beginn: 20.10.1997

Eignung: 3. Semester

Inhalt:

Vgl. Vorlesungskommentar der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät.
 



 

Professor Dr. phil. Dr. iur. Kristian KÜHL

Dienstzimmer: Neue Aula, Silcherflügel, 1. OG, Zi. 125, 29 72946

Sekretariat: Frau Nesch, Zi. 119, 29 78124

Sprechstunde: Do 11 Uhr (nach Voranmeldung im Sekretariat)

Assistenten: Edward Schramm, Zi. 126, 29 74545
 
 

Vorlesung: Strafrecht II -- Besonderer Teil (Buchstabe A­Z)

Termin: Mi 14­16 Uhr, Do 12.00­13.30

Beginn: 15.10.1997

Eignung:

Die Veranstaltung schließt an die Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil an. Sie ist nach dem Studienplan für Studierende des 3. Semesters vorgesehen.

Inhalt:

Es werden die examensrelevanten Straftaten, insbesondere die Delikte gegen die Person sowie die Eigentums- und Vermögensdelikte behandelt.

Literatur: Die zweibändigen BT-Lehrbücher von Krey und Wessels sowie Küper, BT-Definitionen mit Erläuterungen, 1996.
 
 

Übung: Übungen im Strafrecht für Anfänger (A-K)

gemeinsam mit Prof. Dr. Weber (L-Z)

Termin: Mi 16­18 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung:

Die Übung ist für Studierende des 3. Semesters gedacht, die die Vorlesung Strafrecht Allgemeiner Teil bereits besucht haben.

Inhalt:

Erlernen der Umsetzung des AT- und (soweit schon vorhandenen) BT-Wissens bei der Fallbearbeitung. Diesem Zweck dienen mündliche Fallbesprechungen sowie die Anfertigung schriftlicher Arbeiten (Klausuren und Hausarbeiten).
 
Die 1. Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit in der letzten Woche des Sommersemesters 1997 ausgegeben. Abgabe am 15.10.1997 in der ersten Übungsstunde. 
 
Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 2 II 2 ZwPrO) (Ausschlußfrist !)
Literatur: Rudolphi, Fälle zum Strafrecht AT, 4. Aufl. 1996.
 
 

Seminar: Rechtsphilosophisches Seminar

Blockseminar im Berghaus Iseler, Oberjoch (Allgäu) vom 09.02. ­ 11.02.1998

Themen, Termin und Eignung werden durch Aushang bekanntgegeben. Eine erste Vorbesprechung findet noch im laufenden Sommersemester statt.
 



 

Rechtsanwalt Professor Dr. Horst LOCHER

Sprechstunde: nach der Vorlesung
 
 

Vorlesung: Rechtsgestaltende Jurisprudenz (Vertragsgestaltung)

Termin: Di 14.00­16 Uhr, 14-täglich

Beginn: 21.10.1997

Eignung: Ab 4. Semester

Inhalt:

Abfassung und Gestaltung von letzwilligen Verfügungen, Gesellschaftsverträgen, familienrechtlichen Verträgen und AGB.

Literatur: Münch, Vetragshandbuch, 4. Aufl.; Beck'sches Formularbuch für Bürgerliches, Handels- und Gesellschaftsrecht, 6. Aufl.; Langenfeld, Vertragsgestaltung, C.H. Beck 1991; Locher, Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 3. Aufl. JuS Schriftenreihe Heft 72.
 



 

Professor Dr. Hans von MANGOLDT

-- Forschungsfreisemester --

Dienstzimmer: Neue Aula, DG, Zi. 321, 29 73302

Sekretariat: Frau D. Lamio­Henning (vormittags), Zi 322, 29 78104

Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Assistenten: Denzel, Friedrich, Nobis (Zi 315, 29 74354) Raue, Stadler, Stoevesandt, Uetzfeld (Zi 319/320, 29 73301/ 73301)
 



 

Professor Dr. Wolfgang MAROTZKE

Dienstzimmer: Neue Aula, 2. OG, Zi. 229, 29 76776

Sekretariat: Frau Wiedmaier (vormittags), Frau Kaminski (nachmittags), Zi 228, 29 78142

Sprechstunde: nach den Vorlesungen und nach Vereinbarung

Assistenten: Wiss. Ass. Dr. Kirsten-Pia Hansen, Dr. Sabine Kick (Zi 227, 29 76775) Ref. Dr. Broder Gretemann, Sirko Harder, Jutta Vaihinger, Andrea Xander (Zi 227a, 29 78141)
 
 

Vorlesung: Insolvenzrecht (Vertiefungsvorlesung)

mit Schwerpunkt InsO (WFG 3)

Termin: Di 8.30­10 Uhr

Beginn: 14. 10.1997

Eignung: ab 7. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung wendet sich an Studierende der Wahlfachgruppe 3, die bereits über Grundwissen zum geltenden Insolvenzrecht verfügen und sich nun mit dem zum 1.1.1999 in Kraft tretenden neuen Insolvenzrecht vertraut machen möchten. Mitbehandelt werden einige besonders aktuelle Probleme des bisherigen Rechts sowie vor allem solche Gerichtsentscheidungen, die das bisherige Insolvenzrecht bereits jetzt im Sinne des künftigen Rechts umzuinterpretieren versuchen.

Literatur: Wird in der ersten Vorlesungsstunde bekanntgegeben.
 
 

Vorlesung: Zivilrecht III

Schwerpunkt: Einzelne vertragliche Schuldverhältnisse

Termin: Di 11­12 Uhr, Do 8.30­10 Uhr

Beginn: 14. 10. 1997

Eignung: ab 4. Semester

Inhalt:

Darstellung der wichtigsten Vertragsschuldverhältnisse (z.B. Kauf, Miete, Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Bürgschaft).

Literatur: Wird in der ersten Vorlesungsstunde bekanntgegeben.
 
 

Vorlesung: Freiwillige Gerichtsbarkeit I (WFG 2)

Termin: Do 11­12 Uhr

Beginn: 16. 10. 1997

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung erstreckt sich, jeweils im Wintersemester beginnend, über zwei Semester. Nach einer einleitenden Darstellung der allgemeinen Verfahrensgrundsätze werden schwerpunktmäßig behandelt das Verfahren in Vormundschaftssachen, Betreuungssachen, Nachlaßsachen und Grundbuchsachen.

Nach der Neufassung der JAPrO vom 29.03.1993 zählt die Freiwillige Gerichtsbarkeit zwar nicht mehr zum Pflichtstoff. Sie eignet sich aber vorzüglich zur Vertiefung der Kenntnisse im materiellen Recht wie auch im Verfahrensrecht. Als Wahlfachgruppe 2 (§ 5 Abs. 4 JAPrO 1993) ist die Freiwillige Gerichtsbarkeit insbesondere künftigen Richtern, Notaren und Rechtsanwälten zu empfehlen.

Literatur: Brehm, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 2. Aufl. 1993; Habscheid, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 7. Aufl. 1983; Helbich, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1990; Kollhosser/Bork, Freiwillige Gerichtsbarkeit (Prüfe Dein Wissen), 1. Aufl. 1992; Pawlowski/Smid, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 1. Auflage 1993; Zimmermann, Praktikum der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, 4. Aufl. 1991.
 
 

Seminar: Seminar zum Zivil- und Verfahrensrecht

Termin: Do 16­18 Uhr

Beginn: 16. 10. 1997

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt:

Eine Liste der Themen, über die in diesem Seminar referiert werden kann, und weitere Einzelheiten werden am schwarzen Brett bekanntgegeben. Eine Vorbesprechung und die Vergabe der Referate erfolgen am Donnerstag, den 03.07.1997 um 16 Uhr in Raum 215.

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO (1993).
 



 

Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. iur. Ernst MIKOSCH

Sprechstunde: nach der Vorlesung
 
 

Vorlesung: Arbeitsrecht II (WFG 4)

Termin: Mo 16­18 Uhr 14-täglich

Beginn: 13.10.1997

Eignung: ab 7. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt das Kollektive Arbeitsrecht (Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht) und gibt einen Überblick über das arbeitsgerichtliche Verfahren.

Literatur: Zöllner/Loritz, Arbeitsrecht, 4. Aufl. 1992; Hanau/Adomeit, Arbeitsrecht, 11. Aufl. 1994; Söllner, Grundriß des Arbeitsrechts, 11. Aufl. 1994; Lieb, Arbeitsrecht, 6. Aufl. 1997; Brox/Rüthers, Arbeitssrecht, 12. Aufl. 1995; Dütz, Arbeitsrecht, 2. Aufl. 1994; Löwisch, Arbeitsrecht, 4. Aufl. 1996.
 



 

Professor Dr. med. Hans-Joachim MITTMEYER

Siehe Kommentierung bei Professor Dr. Wehner.
 



 

Professor Dr. Wernhard MÖSCHEL

Dienstzimmer: Alte Physik, 2. OG, Zi. 205 ff, 29 72556, Fax 29 2105

Sekretariat: Frau Blank­Czarnetzki (vormittags), Frau Siemon (nachmittags),

Sprechstunde: Im Anschluß an die Vorlesungen

Assistenten: Weihs, Heger ( 29 73307) Paulweber, Dr. Weinand ( 29 72105) Buchele ( 29 72973) Pohlmeier ( 29 75260)
 
 

Vorlesung : Grundkurs Zivilrecht I (A ­ K)

gemeinsam mit Professor Dr. Schröder (L ­ Z)

Termin: Mo, Di, Mi 8.30­10 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: Für Studenten des 1. Semestes

Inhalt:

Der Grundkurs soll in das Zivilrecht einführen. Er ist stofflich und didaktisch speziell auf Studienanfänger zugeschnitten. Ziel der Lehrveranstaltung ist es, Grundkenntnisse im materiellen Recht zu vermitteln, den Studenten an den schwierigen Prozeß der Rechtsgewinnung und der Rechtsanwendung heranzuführen und ihm die Funktion von Recht im Gesamten einer Gesellschaftsordnung bewußt zu machen. Der Grundkurs wird im SS 1998 fortgesetzt und ist dann mit der Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger gekoppelt.

Stofflich liegt der Schwerpunkt in der Rechtsgeschäftslehre des Allgemeinen Teils des BGB und in den Grundzügen des Allgemeinen Schuldrechts (namentlich Leistungsstörungen). Falls zum Verständnis erforderlich, werden angrenzende Institutionen mitbehandelt (Kaufrecht, unerlaubte Handlungen, Einzelfragen aus dem Sachenrecht).

Für die Lehrveranstaltung wird ein Skriptum ausgegeben. Es dient der unerläßlichen Vorbereitung und Nacharbeit der jeweiligen Doppelstunden. Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten (2 Std./Woche; vgl. dazu das Merkblatt, das in der 1. Stunde des Kurses verteilt wird). Es wird empfohlen, sich bereits vor Beginn der Vorlesungszeit mittels Literatur auf den Grundkurs vorzubereiten (vorzugsweise: H. P. Westermann, Grundbegriffe des BGB).

Literatur: Zur Anschaffung empfohlen: H.P. Westermann , Grundbegriffe des BGB: Eine Einführung anhand von Fällen, 14. Aufl.1994, und entweder B. Rüthers , Allgemeiner Teil des BGB, 10. Aufl. 1996, oder H. Bro x, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 20. Aufl. 1996, oder D. Medicus , Allgemeiner Teil des BGB, 6. Aufl. 1994 und H. Brox , Allgemeines Schuldrecht, 23. Aufl. 1996, oder D. Medicus , Schuldrecht I: Allgemeiner Teil, 9. Aufl.1996.
 
 

Seminar im Wirtschaftsrecht: Die europäische Währungsunion

Termin / Ort: Das Seminar soll als Kompaktseminar abgehalten werden. -- Die Einzelheiten werden noch durch Anschlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben

Eignung: Es richtet sich an wirtschaftsrechtlich interessierte Studenten.

Das Seminar ist Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b) JAPrO (1993) und § 4 Abs. 1 lit. b), Abs. 2 PromO (1988).
 



 

Anna Alsina NAUDÍ, M.A. International Relations

Sprechstunde: Nach Vereinbarung
 
 

Übung: Rechtssprache Spanisch

Termin: Di 16­18 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: Grundkenntnisse in Spanisch sind Voraussetzung.

Der Kurs ist besonders für solche Studierende geeignet, die einen Erasmus -Aufenthalt in Spanien oder einem anderen spanisch-sprechenden Land planen oder bereits hinter sich haben.

Inhalt:

In dieser Veranstaltung werden spanische Rechtstexte aus allen Rechtsgebieten behandelt. Mit Hilfe von Hör-, Sprech-, Lese- und vor allem Übersetzungsübungen wird der Fachwortschatz erweitert und das Gefühl für die spanische (Rechts-)sprache gestärkt. Bei regelmäßiger Teilnahme kann eine entsprechender Schein erteilt werden.

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.
 



 

Professor Dr. Dr. h.c. Knut Wolfgang NÖRR

-- Forschungsfreisemester --

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 247 ff., 29 72103

Sekretariat: Frau Kades, Zi. 247, 29 78108

Sprechstunde: während des Forschungssemesters keine Sprechstunde

Assistenten: Fr. Burgdorf, Emmert, Förster, Utz (Zi. 250, 29 78133) Dr. Pöggeler, Dr. Waibel (Zi. 249, 29 74909)
 



 

Professor Dr. Dr. h.c. Thomas OPPERMANN

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, Zi. 149 ff., 29 72560

Fax 29 4358

e-mail: thomas.oppermann@uni-tuebingen.de

Sekretariat: Frau Marianne Spiegel, Zi. 150a, 29 78101

Sprechstunde: Nach Vereinbarung im Sekretariat

Assistenten: RAss Gerald G. Sander, M.A., Mag. rer. publ. (Zi. 048, 29 72558) RAss. Thomas Grupp (Zi. 149b, 29 72953) Rref. Christiane Freytag (Zi 149c, 29 78102) N.N., N.N.

Gäste: Professor Dr. Hiroshi Nishihara, Tokyo, Japan (01.09.1996 ­ 31.08.1997)

Professor Dr. Sung-Soo Kim, Seoul , Korea (01.08.1997 ­ 31.07.1998)
 
 

Vorlesung: Grundkurs Öffentliches Recht II:

Schwerpunkt Staatsrecht (Grundrechte)

verbunden mit Übungen im Öffentl. Recht für Anfänger

Termin: Mo 9­11 Uhr, Di 11­13 Uhr

Eignung: 2. Semester (Fortsetzung der Vorlesung Öffentliches Recht aus dem SS 1997)

Beginn: 14.10.1997

Inhalt:

Während im Öffentlichen Recht I im Sommersemester vom Verfassungrecht der Bundesrepublik Deutschland vor allem das Staatsorganisationsrecht behandelt wurde, ist zentrales Thema des Öffentlichen Rechts II das Verständnis und die Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes.

Daneben ist die Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger in die Lehrveranstaltungen integriert. Es werden sowohl im Rahmen von Fallbesprechungen Probleme des Staatsrechts erörtert, als auch durch das Schreiben von Klausuren und Hausarbeiten die Kenntnisse im Verfassungsrecht induktiv erweitert und vertieft. Im SS 1998 wird die Lehrveranstaltung mit Öffentliches Recht III (Grundgesetz und Völkerrecht) abgeschlossen. Voraussetzung zur Zulassung zur Übung ist die Vorlage eines Fallbesprechungsscheines vom 1. Semester aus dem Öffentlichen Recht, Zivilrecht oder Strafrecht.

Bei erfolgreichem Bestehen der Übung (je eine zumindest »ausreichende« Klausur und Hausarbeit) wird der öffentlich-rechtliche Anfängerschein erteilt, der seinerseits Bestandteil der Zwischenprüfung ist (vgl. insoweit näher die Zwischenprüfungsordnung der Fakultät). Über die Einzelheiten des Verlaufs der Lehrveranstaltung, insbesondere der Übungsstunden, werden zu Beginn der Vorlesung weitere Informationen ausgegeben.
 
Die Aufgabe der 1. Ferienhausarbeit liegt ab 14.07.1997 im Juristischen Seminar aus. Falls Zusendung erwünscht, bitte adressierten und frankierten Umschlag am Lehrstuhl hinterlegen. - 

Abgabe: 20.10.1997 in der ersten Übungsstunde.

 
Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 2 II 2 ZwPrO) (Ausschlußfrist !)
 

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten. -

Literatur: Gesetzestexte, vor allem Grundgesetz (z.B. Sammlung Sartorius I oder dtv-Taschenbuch "Grundgesetz" mit Einleitung Dürig); Katz, Staatsrecht, 13. Aufl. 19963; Pieroth/Schlinck, Grundrechte/ Staatsrecht II 12. Aufl. 1996; Brauner/ Sollmann/ Weiß, Fälle und Lösungen zum Staatsrecht, 3. Aufl. 1993. - Weitere Literaturangaben finden sich in den Arbeitsblättern, die in der Vorlesung laufend verteilt werden.

Mitbetreuender Assistent: RAss Thomas Grupp (Neue Aula, Gmelinflügel, 1.OG, Zi. 149 b, 29 72953, Sprechstunde: Di 14­15 Uhr.
 
 

Vorlesung: Europarecht I

Termin: Mo 16­18 Uhr

Eignung: Die Vorlesung Europarecht I ist Pflichtvorlesung für alle Studierenden nach der JAPrO 1993 . Sie soll nach dem Tübinger Studienplan grundsätzlich im 5. Semester gehört werden.

Beginn: 20.10.1997

Inhalt:

Die Vorlesung behandelt zunächst die Gründe für die Entstehung der Europäischen Gemeinschaft und Union seit 1945 (»Europäische Idee«). Im 1. Hauptteil der Vorlesung werden sodann die Grundlagen der EG/EU einschließlich ihres »supranationalen« Europarechts dargestellt (Grundstatus, Institutionen der EG/EU, Quellen des EG-Rechts und sein Verhältnis zum deutschen Recht). In diesen Zusammenhang gehört u.a. der Rechtsschutz durch die Europäische Gerichtsbarkeit (EuGH/ EuG). Im 2. Hauptteil geht es um die Grundfreiheiten des EG-Vertrages (Freier Warenverkehr einschließlich Landwirtschaft, Freier Personenverkehr, Freier Zahlungs- und Kapitalverkehr). Ein Ausblick auf die Finalität des »Staatenverbundes« EG/EU (Europäischer Bundesstaat?) schließt die Vorlesung ab.

Im Sommersemester 1998 wird die Vorlesung Europarecht II angeboten. Sie ermöglicht ein vertieftes Eindringen in das Europarecht durch die Behandlung weiterer Sachbereiche und wendet sich insbesondere an die Interessenten der Wahlfachgruppe 16 (Völkerrecht - Europarecht).

Europarechtsvorlesungen können mit Gewinn auch von Politik- und Wirtschaftswissenschaftlern gehört werden.

Literatur: Eine Textsammlung Europarecht (z.B. Claasen, Europarecht (dtv) 14. Aufl. 1997 oder Glaesner, Europarecht, 9. Aufl. 1996 oder Sartorius II; Oppermann, Europarecht, 1. Aufl. 1991, 2. Aufl. in Vorb.; Oppermann/Moersch (Hrsg.), Profi­Handbuch Wirtschaftsraum Europa, 3. Aufl. 1994; Streinz, Europarecht, 3. Aufl. 1996; Fastenrath/Müller-Gerbes, Europarecht, 1996; Bleckmann, Europarecht, 6. Aufl. 1997; Schweizer/Hummer, Europarecht, 5. Aufl. 1996.

Mitbetreuender Assistent: RAss Gerald Sander, UG, Zi 048, 29 72558.
 
 

Seminar: Aktuelle Probleme der Europäischen Union

gemeinsam mit Professor Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim Starbatty und Professor Dr. iur. Rolf Wägenbaur, Mitglied des juristischen Dienstes der EG-Kommission, Brüssel

Termin: Kompaktseminar vom 05.02­06.02.1998 im Heinrich-Fabri-Institut Blaubeuren.

Eignung / Inhalt:

Das interdisziplinäre Seminar wendet sich anqualifizierte Studierende der Rechts-, Wirtschafts-und Politikwissenschaft mit Kenntnissen im Europarecht. Es werden 16 Referate je zur Hälfte an Juristen und an Wirtschafts- bzw. Politikwissenschaftler vergeben. In drei Teilbereichen des Seminars werden Fragen der Regierungskonferenz Amsterdam 1997 ("Maastricht II"), der Europäischen Währungsunion und der Europäischen Umweltpolitik behandelt. - Über Näheres unterrichtet ein Aushang an den Schwarzen Brettern der Fakultät.

Lehrveranstaltung i. S. von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993 und § 4 PromO 1988.

Anmeldungen für die juristischen Referate über Frau Rref. Christiane Freytag, Neue Aula, 1.OG, Zi. 149c, 29 78102, Sprechstunde: Mi 14-15 Uhr.

Literatur: Zugelassene Seminarteilnehmer erhalten Hinweise auf Ein-stiegsliteratur zum Seminar bei Frau Freytag (s.o.).
 



 

Vizepräsident des Landessozialgerichts Dr. Wolfgang OST

Sprechstunde: Im Anschluß an die Vorlesung und nach Vereinbarung
 
 

Vorlesung: Sozialrecht, Schwerpunkt Sozialversicherungsrecht

Termin: Fr 10.00­11.30 Uhr

Beginn: 17.10.1997

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Recht der sozialen Sicherheit. Im Mittelpunkt der Darstellung steht das Sozialversicherungsrecht (gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) (WFG 9 JAPrO 1993).

Literatur: Gesetzessammlungen, die mindestens enthalten: SGB I, IV, V, VI, X und XI; SGB III/ AFG; SGG. Die Lehrbücher zum Sozialrecht von Bley/Kreikebohm, Eichenhofer, Gitter und Schulin.
 



 

Bruno J. PFEIFER

Sprechstunde: Nach der Veranstaltung
 
 

Übung: Italienische Rechtssprache

Termin: Di 16­18 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: Fundierte Italienischkenntnisse werden vorausgesetzt. Die Veranstaltung ist besonders geeignet für Studierende, die einen Erasmus­Aufenthalt in Italien planen.

Inhalt:

In der Veranstaltung werden anhand von italienischen Originaltexten Grundbegriffe der verschiedenen Rechtsgebiete vermittelt. Mit Hilfe von Hör-, Sprech-, Lese- und Schreibübungen wird der Fachwortschatz erweitert. Parallelen und Unterschiede im Rechtssystem und daraus resultierend in der Terminologie werden exemplarisch im Vergleich verdeutlicht. Ziel ist es, das Hören von Vorlesungen und die aktive Teilnahme an Seminaren, Kolloquien, Dikussionen u.ä. sowie das selbständige Arbeiten mit Rechtstexten in italienischer Sprache zu erleichtern. Bei regelmäßiger Teilnahme kann ein entsprechender Schein erteilt werden.

Literatur: Wird in der Veranstaltung angegeben.
 



 

Professor Dr. Eduard PICKER

Dienstzimmer: Neue Aula , DG, Zi. 301 ff., 29 72943

e-mail: picker@jura.uni-tuebingen.de

Sekretariat: Cornelia Ruchhöft, 29 78123

Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Assistenten: Thomas Lobinger, Michael Plötner (Zi 303, 29 77103)
 
 

Vorlesung: Grundkurs Zivilrecht II mit Übungen im Bürgerlichen Recht für Anfänger

(mit schriftlichen Arbeiten -- Fortsetzung von Zivilrecht I aus dem 1. Semester)

Termin: Mo 11­13 Uhr, Mo 16­18 Uhr, Di 9­11 Uhr,

Beginn: 13.10.1997

Eignung: Studenten des 2. Semesters

Inhalt:

Der Grundkurs Zivilrecht II führt den im Sommersemester 1997 gehaltenen Grundkurs Zivilrecht I fort. Im Mittelpunkt stehen (weiter) die Grundzüge der wichtigsten Haftungsformen des BGB, die Rechtsgeschäftslehre, das Leistungsstörungsrecht sowie die Begründung, Übertragung und der Untergang von Rechten.

Die Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger ist in die Lehrveranstaltung integriert. Es werden zwei Hausarbeiten und zwei Klausuren angeboten. Zum Erwerb des Scheins sind je eine Hausarbeit und Klausur erforderlich, die mindestens mit ausreichend bewertet sind. Die Klausuren finden unter den Bedingungen der Zwischenprüfungsordnung statt.
 
Die erste Hausarbeit wird am Mittwoch , 09.07.1997 in der Vorlesung ausgegeben. -- Abgabe: Dienstag, 14.10.1997 in der Vorlesung oder bis 12.00 Uhr am Lehrstuhl.
 
Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in Teilnehmerlisten voraus (§ 2 II 2 ZwPrO) (Ausschlußfrist!).
 

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: Vgl. die Angaben zum Grundkurs Zivilrecht I.
 
 

Seminar: Zivil- und arbeitsrechtliches Seminar

(gemeinsam mit Professor Dr. Reinhard Richardi, Universität Regensburg)

Termin/Ort: Kompaktseminar vom 18.12.­21.12.1997 im Berghaus Iseler, Oberjoch

Eignung: Großer Zivilrechtsschein und arbeitsrechtliche Grundkenntnisse sind erforderlich.

Inhalt: Ausgewählte aktuelle Probleme des Zivil- und Arbeitsrechts.

Weitere Informationen werden durch Aushang am Schwarzen Brett bekanntgegeben.

Lehrveranstaltung i. S. von § 8 Abs. 2 Nr. lit. b JAPro 1993 und/oder § 4 PromO 1988.
 



 

Professor Dr. Günter PÜTTNER

Dienstzimmer: Neue Aula, 1. OG, Gmelinflügel, 29 75262

Sekretariat: Frau Schmidt, 29 78135

Sprechstunde: Do 15­16 Uhr

Assistenten: Engels, Thollembeek ( 29 75263) Rux ( 29 78136) Baur, Dr. Burger, Dr. Guckelberger ( 29 75259)
 
 

Vorlesung: Öffentliches Recht I (Grundkurs)

Schwerpunkt: Staatsorganisation

Termin: Mi, Do 10­12 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung: 1. Semester

Inhalt:

In dieser für Studienanfänger bestimmten Vorlesung werden die Grundlagen des Staatsrechts behandelt, insbesondere des Staatsorganisationsrechts. Der Grundkurs setzt sich im folgenden Wintersemester mit dem Kurs "Öffentliches Recht II" (verbunden mit Übungen für Anfänger mit schriftlichen Arbeiten) fort.

Thema des Grundkurses ist in erster Linie das Staatsrecht (Verfassungsrecht) der Bundesrepublik Deutschland. Im Mittelpunkt des Kurses steht die Staatsorganisation im weiteren Sinne: Die Staatsorgane vom Bundestag bis zum Bundespräsidenten, die politischen Parteien, die zentralen Staatsfunktionen wie Gesetzgebung, Regierung / Verwaltung und Rechtsprechung sowie die Leitprinzipien der grundgesetzlichen Ordnung, wie Demokratie , Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat und das Verhältnis des Gesamtstaates zu den Ländern.

Organisatorisch teilt sich der Grundkurs in das wöchentlich vierstündige "Plenum" aller Teilnehmer und in zweistündige begleitende Fallbesprechungen von je 20­25 Teilnehmern, die von Assistenten der Fakultät abgehalten werden. Das Programm des Plenums und der Fallbesprechungen haben dabei u.a. die Funktion der Ergänzung und Vertiefung bei Fragekomplexen, die im Plenum nur im Grundsatz angesprochen wurden, sowie diejenige einer ersten Einführung in die öffentlich­rechtliche Fallbearbeitung.

Literatur: Gesetzestexte, vor allem Grundgesetz (z.B. dtv-Taschenbuch "Grundgesetz" mit Einleitung von Dürig); Katz, Grundkurs im Öffentlichen Recht; Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland; Püttner/Kretschmer, Die Staatsorganisation, 2. Aufl., 1993.
 
 

Vorlesung: Öffentliches Recht -- wirtschaftlich wesentliche Teile

Termin: Do 16­18 Uhr

Beginn: 16.10.1997

Eignung: Ab 1. Semester

Inhalt:

Nach der Einführung in das öffentliche Recht werden überwiegend die staatsrechtlichen Grundlagen, wie sie im Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland enthalten sind, und die Grundrechte mit dem Bezug zur Wirtschaftsverfassung erörtert, dazu aus dem Verwaltungsrecht Grundbegriffe und Teile des Wirtschaftsverwaltungsrechts.

Literatur: Zur Einführung in das Öffentliche Recht: Arndt-Rudolf, Öffentliches Recht, 10. Aufl. München 1994; Becker, Grundzüge des Öffentlichen Rechts, 6. Aufl.., München 1995.

Staatsrechtliche Standardwerke: Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 19. Aufl. Heidelberg 1993; Maunz-Zippelius, Deutsches Staatsrecht, 29. Aufl. München 1994; Püttner/Kretschmer, Die Staatsorganisation, 2. Aufl. 1993.

Zum Verwaltungsrecht: H. Maurer, Allg. Verwaltungsrecht, 11. Aufl. 1997; G. Püttner, Allg. Verwaltungsrecht, 7. Aufl. 1995; Wirtschaftsverwaltungsrecht
 
 

Seminar: Staatsrecht, Schwerpunkt Föderalismus

Termin: Do 18­20 Uhr

Beginn: 16.10.1997

Eignung: Ab 5. Semester

Inhalt:

Es sollen aktuelle Themen des Staatsrechts, insbesondere des Föderalismus, behandelt werden. Eine Themenliste hängt am Lehrstuhl aus.

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit b JAPrO 1993 und § 4 PromO 1988.
 



 

Dr. iur. Gerhard RINGWALD

Sprechstunde: Nach der Vorlesung
 
 

Vorlesung: EDV und Recht ­ Einführung in die Datenverarbeitung

Termin: Fr 14­16 Uhr

Beginn: 24.10.1997

Eignung: Ab 1. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung ist gedacht als Vorbereitung meiner Lehrveranstaltung »EDV und Recht ­ Einführung in die Rechtsinformatik« im kommenden Sommersemester (= Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. c [Methodenlehre] und § 5 Abs. 4 Nr. 13 JAPrO 1993).

Gemeinsam mit den Hörer werden Windows-Programme (Windows 3.1, 95, NT) in professionellem Stil entwickelt. Zum Einsatz kommt die 4GL-Programmiersprache »Delphi«, die auf Pascal aufbaut. Fast alle gängigen Datenbankformate (auch Client/Server-Datenbanken) lassen sich leicht einbinden und mittels SQL manipulieren. Die Hörer haben die Möglichkeit, im Computer-Zentrum selbst Programme mittels Delphi zu schreiben und auszutesten.

Damit wird in erster Linie das Grundlagenwissen der Informatik vermittelt: die Arbeitsweise von Hard- und Software und deren Zusammenspiel, vor allem aber auch die Möglichkeiten und Stärken der objektorientierten Programmierung (OOP). Denn erst mit diesem Grundlagenwissen lassen sich die Anforderungen und die Gestaltungsmöglichkeiten eines DV-Einsatzes im juristischen Bereich tatsächlich beurteilen und richtig einschätzen. Vor allem die OOP scheint dabei vielversprechend.

Die im Computer-Zentrum der Fakultät (s.u.) stattfindenden Einführungen und Computer-Kurse (vgl. die Kommentierung bei Herrn Gerblinger bzw. den Computer-Kursen) sind dabei eine sinnvolle Ergänzung.

Literatur: Wird in der Vorlesung bekanntgegeben.
 



 

Professor Dr. Michael RONELLENFITSCH -- Dekan --

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1.OG, Zi. 148b ff., 29 72109, Fax 29 3304

e-mail: michael.ronellenfitsch@uni-tuebingen.de

Sekretariat: Frau Jährling, Zi. 148d, 29 78111

Sprechstunde: nach Vereinbarung

Assistenten: Frau S. Förster, S. Hamann, H. Hammann, F. Weishaupt (Zi 148b, 29 76474) Frau Delbanco, K. Stahl (Zi. 148a, 29 78140)
 
 

Übung: Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene

Termin: Mi 14­16 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung: Ab 6. Semester

Inhalt:

Die Übung dient der Vertiefung öffentlich-rechtlicher Kenntnisse. Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger sowie Kenntnisse aus den Vorlesungen Öffentliches Recht I-V und Verwaltungsprozeßrecht.

Es werden 2 Hausarbeiten und 2 Klausuren geschrieben. Ein Übungsschein wird erteilt, wenn eine Hausarbeit und eine Klausur jeweils mit mindestens »ausreichend« bewertet wurde. Die erste Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit in der letzten Woche des Sommersemesters 1997 ausgegeben.
 
Ausgabe der Ferienhausarbeit: Freitag, 11.07.1997 -- 

Abgabetermin: Mittwoch, 15.10.1997 in der ersten Übungsstunde. 

 
 

Repetitorium: Examinatorium im Öffentlichen Recht I

Termin: Mi 11­13 Uhr, Do 11­13 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung: Ab 6. Semester. Das Repetitorium ist für Teilnehmer geeignet, die Vorlesungen und Übung im Öffentlichen Recht abgeschlossen haben.

Inhalt:

Anhand von aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung werden gemeinsam Lösungen erarbeitet, die examenstypische Rechtsproblematiken aufweisen. Die Fallösungen sollten zur Vertiefung nachgearbeitet werden.
 
 

Examinatorium: Examinatorium im Öffentliches Recht

Termin: Fr 11­13 Uhr

Beginn: 17.10.1997

Eignung: Ab 7. Semester.

Inhalt:

Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen im Öffentlichen Recht I, II und der Übung für Fortgeschrittene. Geeignet für Examenskandidaten zur Vorbereitung auf die 1. juristische Staatsprüfung. --

Das im Examinatorium behandelte Rechtsgebiet wird in einem besonderen Aushang bekanntgegeben.
 
 

Seminar: »Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes und Baugesetzbuches«

Termin: Blockveranstaltung, voraussichtlich letzte Semesterwoche

Eignung / Inhalt:

Für Studierende, welche die öffentlich­rechtlichen Anfänger- und Fortgeschrittenen­Übung erfolgreich absolviert haben. -- Nähere Angaben, wie Themenwahl, Ort und Zeitpunkt, erfolgen durch Aushang.

Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. lit. b JAPrO 1993 und/oder § 4 PromO 1988. Bei entsprechender Themenbearbeitung auch Leistungsnachweis i.S.v. § 4 Abs. 2 PromO 1988.
 



 

Richter am OLG a.D. Professor Dr. Dietrich ROTHOEFT, M.P.A. (Harvard)

Dienstzimmer: Alte Physik, EG, Zi. 7, 29 74356

Sprechstunde: Nach den Vorlesungen oder montags nach Vereinbarung

Assistent: N.N.
 
 

Vorlesung und Übung: Internationales Privatrecht II (IPR)

(WFG 17 JAPrO 1993)

Termin: Mo 16.00­18 Uhr, Di 13.30­15 Uhr

(3-stündig, jeweils als Block 14-täglich)

Beginn: 20.10.1997

Eignung: 7. Semester, insbesondere Studenten der WFG 17, die bereits die Vorlesung IPR I gehört haben.

Inhalt:

Im Anschluß an die Vorlesung zum Internationalen Privatrecht I werden ausgewählte Gebiete zum IPR und des Internationalen Zivilprozeßrechts vertieft. Gleichzeitig sollen die Teilnehmer mit der Fallösungstechnik im IPR vertraut gemacht und die Fähigkeit vermittelt werden, diese eigenständig auf international­privatrechtliche Sachverhalte anzuwenden.

Literatur: von Bar, C., IPR, Bd.1 1987, Bd.2 1991; Brödermann-Rosengarten, IPR, 1989; Ferid, IPR, 3. Aufl. 1986; Firsching, Einführung in das IPR, 3. Aufl. 1987; Kegel, IPR, 7. Aufl. 1995; Koch-Magnus-Winkler von Mohrenfels, IPR und Rechtsvergleichung, 1989; Kroppholler, IPR, 3.Aufl. 1997; Kunz, IPR, 3. Aufl. 1988; Lüderitz, IPR, 2. Aufl. 1992; Pirrung, Internationales Privat- und Verfahrensrecht, Sonderdruck Bundesanzeiger
 
 

Vorlesung: Rechtsvergleichung unter besonderer Berücksichtigung des anglo-amerikanischen Rechts (WFG 17 JAPrO 1993)

Termin: Mo 13.30­16 Uhr, Di 11­13 Uhr

(3-stündig, jeweils als Block 14-täglich)

Beginn: 20.10.1997

Eignung: Insbesondere Studenten der WFG 17

Inhalt:

Unter besonderer Berücksichtigung des anglo-amerikanischen Rechtskreises werden zivilrechtliche Fragen, ihre Behandlung und ihre dogmatische Verarbeitung in anderen Rechtsordnungen erörtert. Begleitend wird ein Ländermodell des englischen Rechts entwickelt. Damit sollen die Grundzüge eines Fallrechts vorgestellt und eine methodische Anleitung zur rechtsvergleichenden Arbeit vermittelt werden.

Literatur: Constantinesco, Rechtsvergleichung, Bd. 1 1971, Bd. 2 1972; David-Grasmann, Einführung in die großen Rechtssysteme der Gegenwart, 2. Aufl. 1988; Rheinstein-Borries, Einführung in die Rechtsvergleichung, 2. Aufl. 1987; Schwenzer/Müller-Chen, Rechtsvergleichung, Fälle und Materialien; Sturm, Wahlfachgruppe IPR und Rechtsvergleichung, 1982; Zweigert/Kötz, Einführung in die Rechtsvergleichung, 3. Aufl.
 
 

Seminar: Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung

mitwirkend bei den Themen zum US-Recht: Rechtsanwalt in Stuttgart

Dr. Roderich Thümmel, LL.M. (Harvard), Attorney at Law (New York)

Termin: Mo 18­20 Uhr, 14-täglich

Beginn: siehe besonderen Anschlag

Eignung: Insbesondere Studenten der WFG 17 (JAPrO 1993), die die Vorlesungen zum IPR und zur Rechtsvergleichung bereits gehört haben.

Inhalt:

Die Themen der Referate und der Termin für die Vorbesprechung (Ende des SS 1996) werden durch besonderen Anschlag bekanntgemacht.

Das Seminar ist bei entsprechender Bearbeitung Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO und § 4 Abs. 1 lit. b, c PromO (1988).
 



 

Professor Dr. Georg SANDBERGER

Kanzler der Universität Tübingen

Sprechstunde: Nach der Vorlesung
 
 

Vorlesung: Kapitalgesellschaftsrecht

Termin: Mo 17­19 Uhr (2-st.)

Beginn: 20.10.1997

Eignung: Ab 7. Semester

Inhalt:

Systematische Vertiefungsvorlesung anhand höchstrichterlicher Entscheidungen zum Kapitalgesellschaftsrecht. Es wird ein Fallbuch mit Hinweisen angegeben.

Literatur: Lehrbücher des Gesellschaftsrechts.

Besonders empfohlen: Friedrich Kübler, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 1995, Heidelberg, C.F. Müller; Thomas Raiser, Recht der Kapitalgesellschaften, München, Vahlen, 2. Aufl. 1992; Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl. 1997, Köln, C. Heymanns-Verlag.
 



 

Professor Dr. Gottfried SCHIEMANN

Dienstzimmer: Neue Aula 2. OG, Zi. 224 ff., 29 72551

Sekretariat: Frau Hahn (vormittags), Zi. 224, 29 78114

Sprechstunde: Di 10­11 Uhr und nach Vereinbarung

Assistenten: Frau Schaub ( 29 7556) Dr. Ann, von Berg, Dr. Lindemann, Naumann ( 29 72110)
 
 

Vorlesung: Grundzüge der Rechts- und Verfassungsgeschichte I:

Verfassungsgeschichte der Neuzeit

Termin: Di 12­13 Uhr, Fr 11­13 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: 1./2. Semester

Inhalt:

Vorstufen, Entstehung und Entfaltung des modernen Staates vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Schwerpunkte sind die Entwicklungen seit dem Absolutismus, also vor allem des 19. und 20. Jahrhunderts, mit besonderer Berücksichtigung der Grundrechtsdemokratie, des Rechtsstaats und des Parlamentarismus.

Die Vorlesung ist Pflichtveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit.c JAPrO 1993. Die erfolgreiche Teilnahme wird nach Bestehen einer Abschlußklausur bescheinigt.

Literatur: Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte, 3. Aufl. 1996.
 
 

Examensrepetitorium: Zivilrecht I

Termin: Do 14­17 Uhr, Fr 9­11 Uhr

Beginn: 16.10.1997

Eignung: ab 6. Semester

Inhalt:

Das Repetitorium im Zivilrecht ist auf zwei Semester angelegt. Im ersten Teil während des Wintersemesters stehen die examensrelevanten Probleme der Rechtsgeschäftslehre und des Sachenrechts im Vordergrund. Das gesamte Repetitorium deckt alle Gebiete des Pflichtstoffes im Bürgerlichen Recht ab. Methodisch steht die Lösung von Fällen nach der in den Examensklausuren anzuwendenden Anspruchsmethode im Vordergrund. Die Einzelheiten des Lern- und Lehrprogrammes ergeben sich aus den in der Vorlesung verteilten Gliederungsblättern mit Angaben über besonders examensrelevante BGH-Entscheidungen.

Literatur: Medicus, Bürgerliches Recht, 17. Aufl., 1996; Gernhuber, Bürgerliches Recht, 3. Aufl., 1991.
 



 

Professor Dr. phil. Anton SCHINDLING

Dienstzimmer: Historisches Seminar, Zi 204, Hegelbau, Wilhelmstr. 36,

Sprechstunde: Nach der Veranstaltung und nach Vereinbarung
 
 

(Interdisziplinäres Haupt-) Seminar:

Universitäten und Staatsvorstellungen im Zeitalter der Aufklärung (gemeinsam mit Professor Dr. Schröder)

Termin: Mo 16­18 Uhr

Ort: Hegelbau Raum 228

Beginn: 13.10.1997

Siehe im einzelnen die Kommentierung bei Professor Dr. Schröder.
 



 

Professor Dr. Jan SCHRÖDER

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 251, 29 72699,

Fax 29 5309

e-mail: jan.schroeder@uni.tuebingen.de

Sekretärin: Frau Heidi Jung (vormittags), Zi. 254, 29 78122

Sprechstunde: Nach Vereinbarung

Assistenten: Assessor Steffen Luik; Referendare Tomke Beddies, Hartmut Nitschke (Zi. 253, 29 78132) Axel Krauß (Zi. 252, 29 74908)
 
 

Vorlesung: Zivilrecht I (L-Z)

gemeinsam mit Professor Dr. Möschel (A-K)

Termin: Mo­Mi 8.30-10 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: 1. Semester

Inhalt:

Einführung in das Zivilrecht für Studienanfänger mit Einführung in die Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle. Der stoffliche Schwerpunkt liegt zunächst im Allgemeinen Teil des BGB, insbesondere in der Rechtsgeschäftslehre, dann im Allgemeinen Schuldrecht.

Parallel zu der Vorlesung werden begleitende Fallbesprechungen von den Assistenten der Fakultät abgehalten.

Literatur: Zum Allgemeinen Teil des BGB: Hans Brox: Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 20. Aufl. 1996 (Carl Heymanns Verlag); Helmut Köhler: BGB. Allgemeiner Teil, 23. Aufl. 1996 (Verlag C.H. Beck). Weitere Literatur wird in der Vorlesungen angegeben.
 
 

Rechtsgeschichtliches Seminar: Universitäten und Staatsvorstellungen im Zeitalter der Aufklärung

gemeinsam mit Professor Dr. Schindling

Termin: Mo 16-18 Uhr

Beginn: 13.10.1997

Eignung: für Studenten der Rechtswissenschaft (etwa ab 4. Semester) und der Geschichte

Inhalt:

In dem interdisziplinären Seminar sollen der Einfluß der Universitäten, vor allem der deutschen Neugründungen Halle und Göttingen, auf die Staatstheorie, Staatsrechtslehre, Verfassungsgeschichte und Kameralwissenschaft der Aufklärungszeit untersucht werden, sowie die Ewartungen, die sich von staatlicher Seite an die Universitäten richteten. -- Zu weiteren Einzelheiten siehe die Aushänge an den Lehrstühlen Schindling und Schröder.

Das Seminar ist Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit b) JAPrO 1993 und § 4 Abs. PromO.

Literatur: Gerd Kleinheyer / Jan Schröder (Hrsg.): Deutsche und europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, 4. Aufl. 1996 (C.F. Müller Verlag = UTB 578); Anton Schindling: Bildung und Wissenschaft in der frühen Neuzeit 1650­1800, 1994 (R. Oldenbourg Verlag); Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Band 1, 1988 (Verlag C.H. Beck).
 



 

Rechtsanwalt Professor Dr. Rolf A. SCHÜTZE

Sprechstunde: Nach der Vorlesung
 
 

Seminar: 25 Jahre Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen

gemeinsam mit Professor Dr. B. Heß

Siehe im einzelnen die Kommentierung bei Professor Dr. Heß.
 



 

Ministerialrat Professor Dr. Ernst-Lüder SOLTE

e-mail: sol@mwf-BW.de (dienstl.)

Sprechstunde: nach der Lehrveranstaltung
 
 

Seminar: Aktuelle Probleme des deutschen Staatskirchenrechts

Termin: Do 18­20 Uhr

Beginn: 16.10.1997

Eignung: Für Studenten aller Semester

Inhalt:

Gegenstand des Seminars sind akutelle Fragen des deutschen Staatskirchenrechts, die sich vor vor allem im Zuge der Wiedervereinigung, durch sog. Neuen Religionen, aber auch durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben haben.

Ausgegeben werden Referate u.a. zu folgenden Themengruppen:

1. Staat, Kirche, Schule (Kreuz im öffentlichen Raum, Religionsunterricht, Unterricht in Lebensgestaltung­Ethik­Religionskunde in Brandenburg)

2. Staat, Kirche, Hochschule (Aktuelle Probleme der theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten)

3. Das Grundrecht der Glaubensfreiheit und die sog. Neue Religionen (Inhalt und Grenzen der Religionsfreiheit)

4. Konflikte zwischem statlichem Recht und religiöser Überzeugung. Das Beispiel Kirchenasyl.

5. Staatskirchenrecht in den neuen Ländern (Staatskichenrecht im Prozeß der Wiedervereinigung, Staatskirchenverträge mit den neuen Ländern)

6. Kirchensteuer (staatskirchchenrechtliche Grundlagen; aktuelle Diskussion)

7. Probleme der Militärseelsorge im wiedervereinigten Deutschland

8. Staat und Ämterbesetzungsrecht der Kirchen: Das Beispiel Bischofsamt

9. Kirchliche Autonomie und staatliches Arbeitsrecht

10. Staat und Kirche im Wohlfahrtswesen

11. Rechtsschutz in der Kirche durch die Gerichte des Staates?

Die Referate werden nach der Priorität der Anmeldung am Ende des SS 97 ausgegeben. Anmeldung bei Herrn Dr. Kraus, Zi 146 c, 1. OG, Neue Aula, 29 72954.

Das Seminar ist eine Lehrveranstaltung i.S. v. §§ 8 Abs. 2 lit. b, 5 Abs. 4 Nr. 1 d) JAPRO 1993 und § 4 Abs. 1 lit. b) sowie Abs. 2 PromO 1988 (rechtsgeschichtliches Seminar, das die rechtshistorisch­exegetische Übung nach § 5 4 Abs. 1 lit. c ersetzt).
 



 

Professor Dr. rer. pol. Dr. h.c. Joachim STARBATTY

Siehe die Kommentierung bei Professor Dr. Dr. h.c. Oppermann.
 



 

Professor Dr. Wolfgang GRAF VITZTHUM

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 1. OG, Zi. 146a, 29 75266, Fax 29 5039

e-mail: wolfgang-graf.vitzthum@uni-tuebingen.de

Internet: ../vitzthum

Sekretariat: Frau Heck, Zi. 148a, 29 78137

Sprechstunde: Nach der Vorlesung bzw. nach Vereinbarung (Sekretariat)

Assistenten: Dr. Kämmerer ( Zi. 146c, 29 78138) Hackel (Zi. 146b, 29 75267 ) N.N.

e-mail: axel.kaemmerer @jura.uni-tuebingen.de

volker.hackel@jura.uni-tuebingen.de
 
 

Vorlesung: Völkerrecht

T ermin: Di 11­13 Uhr, Mi 11­12 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: ab 4. Semester

Das Völkerrecht ist nach der JAPrO 1993 (§ 5 Abs. 4 Nr. 16) Wahlfach.

Die Vorlesung ist auch für ausländische Jurastudenten sowie für Politikwissenschaftler und Historiker geeignet.

Inhalt:

Grundkenntnisse des Völkerrechts und ein Verständnis für die internationalen öffentlichen Rechtsbeziehungen gehören trotz des mittlerweile eingeschränkten Pflichtstoffes nach wie vor zur juristischen Allgemeinbildung. Angesichts der fortschreitenden Staatenverflechtung ist die internationale Seite des Rechts nicht nur für die Spezialisten, sondern auch für die innerstaatlich als Richter, Anwälte oder Verwaltungsjuristen Tätigen, die zwangsläufig immer häufiger mit grenzüberschreitenden und internationalen Sachverhalten konfrontiert werden, von wachsender Bedeutung.

Im übrigen ist völkerrechtliches Basiswissen grundsätzlich Voraussetzung für eine Berücksichtigung in den internationalen Austauschprogrammen , insbesondere im Hinblick auf das Programm mit Aix-en-Provence , sowie für die Zulassung zu internationalrechtlichen Seminaren an der Fakultät. --

Im Rahmen der Vorlesung wird die Möglichkeit gegeben, auf freiwilliger Basis einen Leistungsschein zu erwerben.

Die Vorlesung behandelt folgende Themen:

1. Begriff, Geschichte und Quellen des Völkerrechts

2. Völkerrecht und staatliches Recht

3. Der Staat und der Einzelne als Völkerrechtssubjekte

4. Die Internationalen und die Supranationalen Organisationen als Völkerrechtssubjekte

5. Raum, Umwelt und Wirtschaft im Völkerrecht

6. Internationale Verantwortlichkeit, Völkerstrafrecht, Streitbeilegung, Sanktionen

7. Friedenssicherungs- und Kriegsrecht

Literatur: Textsammlungen: Berber/Randelzhofer, Völkerrechtliche Verträge; Sartorius II, Internationale Verträge und Europarecht (Loseblatt). -- Ipsen, Völkerrecht, 3. Aufl. 1990; Kimminich, Einführung in das Völkerrecht, 6. Aufl. 1997; Seidl-Hohenveldern, Völkerrecht, 8. Aufl. 1994; Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 1997.
 
 

Vorlesung : Verfassungsprozeßrecht

Termin: Do 11­12 Uhr

Beginn: 16.10.1997

Eignung: Ab 3. Semester

Inhalt:

Gegenstand der Vorlesung ist in erster Linie die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes. Das Verfassungsprozeßrecht der Länder wird exemplarisch und knapp am Beispiel des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg dargestellt. Die Vorlesung erörtert die Stellung des Bundesverfassungsgerichts in der Staatsordnung, seine Organisation und seine Aufgaben. Die allgemeinen Regeln des Verfassungsprozesses und die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht werden an Hand von Fällen erläutert, wobei der Schwerpunkt auf der Verfassungsbeschwerde, der abstrakten und der konkreten Normenkontrolle und dem Organstreitverfahren liegt. Im Rahmen der Vorlesung wird die Möglichkeit gegeben, auf freiwilliger Basis einen Leistungsschein zu erwerben.

Literatur: Benda/Klein, Lehrbuch des Verfasungsprozeßrechts, 1991; Schlaich, Das Bundesverfassungsgericht, 3. Aufl. 1994; Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 3. Aufl. 1991; Umbach/Clemens, Verfassungsgerichtsgesetz, 1992; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Loseblatt); Starck/Stern, Landesverfassungsgerichtsbarkeit, 3 Teilbände, 1983.
 
 

Seminar: Kant. Zum ewigen Frieden

Erörterung aus philosophischer, theologischer und rechtswissenschaftlicher Sicht

gemeinsam mit Professor Dr. Höffe und Professor Dr. Jüngel

Termin: Di 18 Uhr 14-täglich

Beginn: 21.10.1997

Ort: Evangelisches Stift

Eignung und Inhalt:

Das zusammen mit den Professoren Höffe (Philosophische Fakultät) und Jüngel (Ev.-Theol. Fakultät) abgehaltene Seminar/Kolloquium eignet sich für rechtsphilosophisch, -historisch und völkerrechtlich interessierte Studierende, Referendare und Doktoranden. -- Wegen der Einzelheiten (Referatsvergabe, Literatur etc.) siehe Anschlag am Schwarzen Brett.

Lehrveranstaltung i.S.v. § 8 Abs. 2 lit. c JAPrO 1993 und § 4 PromO 1988.

Siehe auch die Kommentierung bei Professor Dr. Höffe.
 



 

Professor Dr. Rolf WÄGENBAUR

Mitglied des Juristischen Dienstes der EG-Kommission

Sprechstunde: nach der Veranstaltung bzw. nach Vereinbarung über Lehrstuhl Prof. Dr. Dr. h.c. Oppermann (Sekretariat 29 78101)
 
 

Seminar: »Aktuelle Probleme in der Europäischen Union«

gemeinsam mit Professor Dr. Dr. h.c. Oppermann und Professor Dr. Dr. h.c. Starbatty

Siehe die Kommentierung bei Professor Dr. Dr. h.c. Oppermann.
 



 

Professor Dr. Ulrich WEBER -- Studiendekan --

Dienstzimmer: Neue Aula, Silcherflügel, 1. OG, Zi 116-119, 29 72548

Sekretariat: Frau Alexi, 29 78113

Sprechstunde: Nach den Lehrveranstaltungen und nach Vereinbarung

Assistenten: Rechtsassessoren Dr. Heinrich und Schaal ( 29 72107)
 
 

Übung: Übungen im Strafrecht für Anfänger (L­Z)

zusammen mit Professor Dr. Dr. Kühl (A­K)

Termin: Mi 16­18 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung:

Die Übung ist nach dem Studienplan für Studierende des 3. Semesters gedacht, welche die Vorlesung Strafrecht I, Allgemeiner Teil gehört haben und gleichzeitig die Vorlesung Strafrecht II, Besonderer Teil hören.

Inhalt:

In der Anfängerübung soll der/die Student/in -- vor allem auch zur Vorbereitung auf die Fortgeschrittenenübung -- lernen, (hoffentlich) bereits vorhandenes strafrechtliches Grundwissen bei der klausurmäßigen Lösung von Fällen richtig einzusetzen. Diesem Zweck dienen Fallbesprechungen sowie die Anfertigung von zwei Klausuren und zwei Hausarbeiten.

Der thematische Schwerpunkt der Fälle liegt bei Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Aus dem Besonderen Teil spielen die Straftatbestände eine Rolle, die in der oben genannten Vorlesung Strafrecht II (Besonderer Teil) behandelt werden, insbesondere die Delikte gegen die Person.
 
Die 1. Hausarbeit wird als Ferienhausarbeit in der letzten Woche des Sommersemesters 1997 ausgegeben. 

Abgabe am 15.10.1997 in der ersten Übungsstunde. 

 
Die Teilnahme an den Zwischenprüfungsklausuren setzt die Eintragung in die Teilnehmerliste voraus (§ 2 II 2 ZwPrO) (Ausschlußfrist !).
 

Literatur: Zu Beginn der Übung wird eine Literaturübersicht ausgegeben.
 
 

Repetitorium: Examensrepetitorium Strafrecht I (Besonderer Teil)

Termin: Mi, Do 9­11 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung:

Geeignet für Studierende ab dem 6. Fachsemester, die die Übungen im Strafrecht für Fortgeschrittene mit Erfolg absolviert haben und sich auf die Erste juristische Staatsprüfung vorbereiten.

Inhalt:

Die im Besonderen Teil des StGB erfaßten Straftaten, die Gegenstand der Ersten Juristischen Staatsprüfung sind; vgl. JAPrO 1993 § 5 Abs. 3 Nr. 7b. Neben den examenswichtigen Problemen der einzelnen Straftatbestände werden damit typischerweise zusammenhängende Fragen des Allgemeinen Teils behandelt, z.B. solche der Unterlassungsstrafbarkeit, der Tatbeteiligung und der Konkurrenzen.
 



 

Professor Dipl.Phys. Dr. med. Heinz-Dieter WEHNER,

Professor Dr. med. Hans-Joachim MITTMEYER und Mitarbeiter

Dienstzimmer: Institut für Gerichtliche Medizin, Nägelestr.

Sprechstunden: Nach Vereinbarung
 
 

Vorlesung: Gerichtliche Medizin

Termin: Mo 15­16 Uhr

Beginn: 20.10.1997

Eignung: Für Jurastudenten 1 ff.

Inhalt:

Ärztliche Aufklärungs- und Schweigepflicht, Kunstfehler, Thanatologie, Arten des natürlichen und gewaltsamen Todes einschließlich der Toxikologie. Verkehrsmedizin, insbesondere Alkoholpathophysiologie.

Literatur: A. Arbab-Zadeh/O. Prokop/W. Reimann, Rechtsmedizin Stuttgart/ New York 1977; B. Forster (Hrsg.), Praxis der Rechtsmedizin für Mediziner und Juristen, Stuttgart / New York 1986; B. Forster/ H. Joachim, Blutalkohol und Straftat, Stuttgart 1975; A. Laufs, Arztrecht, München 1978; H. J. Mallach/ H. Hartmann/ V. Schmidt, Alkoholwirkung beim Menschen, Stuttgart/New York 1987; B. Mueller, Gerichtliche Medizin, Berlin/Heidelberg/New York 1975; W. Schwerd, Rechtsmedizin, 4. Aufl., Köln 1986.
 



 

Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Gerhard WEGEN, LL.M.

Sprechstunde: nach der Veranstaltung oder telefonisch: 0711 / 8997-0
 
 

Seminar: Finanzdienstleistungen: Aufsichtsrecht, Organisations- und Verhaltenspflichten

gemeinsam mit Professor Dr. Assmann

Siehe im einzelnern die Kommentierung bei Professor Dr. Assmann.
 



 

Richter am Landgericht Axel WENDLER

Sprechstunde: nach der Vorlesung oder telefonisch: 0711 / 212-3550
 
 

Seminar: Erlebnis Hauptverhandlung im Strafprozeß

Termin: Vorbesprechung am 14.11.1997, 16 Uhr

(Vorbesprechung mit Rollenverteilung für Planspiel und Organisation der Teilnahme an einer vom Dozenten geleiteten Hauptverhandlung einer Strafkammer am Landgericht Stuttgart). --

Nähere Informationen (Termin / Ort: 9.30­20.30 Uhr, ein Freitag im Januar 1998 und 9.30­12.30 Uhr, ein Samstag im Januar 1998) werden durch Aushang bekanntgegeben.

Eignung / Inhalt / Studienziel:

Teilnahmevoraussetzungen sind Grundkenntnisse im Strafprozeßrecht und Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung. -- Die Teilnehmer/innen sollen spielerisch den Ablauf einer strafgerichtlichen Hauptverhandlung erleben und so die dazugehörigen Regeln und Normen erlernen, insbesondere aber auch kommunikationspsychologische Aspekte beachten lernen.

Methode:

­ (beobachtende) Teilnahme an einer Hauptverhandlung

­ Videoaufzeichnung eines Planspiels einer Hauptverhandlung mit verteilten Rollen

­ Analyse

­ Möglichkeit zu einfachen kommunkationspsychologischen Selbsterfahrungen

Die Zahl der Teilnehmer/innen ist begrenzt auf 24, möglichst in etwa hälftig Männer und Frauen. Bei mehr als 24 in der Vorbesprechung anwesenden Interessenten/innen erfolgt die Platzvergabe in der Reihenfolge der Eintragungen in eine Teilnahmeliste , die im Dekanat ausliegt. Bitte tragen Sie sich dort zu den Öffnungszeiten (Mo­Mi 10-12 Uhr, Do 16­18 Uhr) ein.
 



 

Professor Dr. Harm Peter WESTERMANN

Dienstzimmer: Neue Aula, Gmelinflügel, 2. OG, Zi. 259 ff., 29 72698

Sekretariat: Frau Ebinger (vormittags), 29 78121

Sprechstunde: Nach der Vorlesung und nach Vereinbarung

Assistenten: RAss Frau E. Habersack ( 29 72101) Referendarin A. Fritz, RAss J. Sixt ( 29 75268) Referendare G. Schaudt, R. Wilhelmi ( 29 78106) Dr. E. Wagner ( 29 76050)
 
 

Vorlesung: Zivilrecht III:

Schwerpunkt: Außervertragliches Schuldrecht

Termin: Di 11­13 Uhr, Do 9­11 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: ab 3. Semester

Inhalt:

In der Vorlesung werden die Grundzüge des Rechts der ungerechtfertigten Bereicherung und der unerlaubten Handlung behandelt. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt voraus, daß der Student mit den Regeln des Leistungsstörungsrechts und der kaufrechtlichen Gewährleistung vertraut ist. Im Zusammenhang mit dem Recht der unerlaubten Handlung wird auch das Schadensrecht des allgemeinen Schuldrechts (§§ 249 ff. BGB) noch einmal aufgegriffen.

Literatur : (Auswahl): Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, Band II, Halbband 1, Besonderer Teil, 13. Aufl., 1986; Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts, Band II, Halbband 2, Besonderer Teil, 13. Aufl., 1994; Esser/Weyers, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 7. Aufl., 1991; Medicus, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 6. Aufl., 1993; ders. Gesetzliche Schuldverhältnisse, 2. Aufl., 1986; Emmerich, BGB Schuldrecht, Besonderer Teil, 7. Aufl. 1994.
 
 

Repetitorium: Examensrepetitorium Zivilrechtliche Nebengebiete

Termin: Mi 14­16 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung: ab 7. Semester

Inhalt:

Die Lehrveranstaltung dient der kompakten Wiederholung des für das Examen wichtigsten Stoffes aus den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Der genaue Aufbau wird am Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben.

Literatur: Eine Literaturempfehlung erfolgt zu Beginn des Semesters.
 
 

Vorlesung: Aufbaulehrveranstaltung im Gesellschafts-, Handels- und Wirtschaftsrecht

(für Studierende der Wirtschaftswissenschaft)

Termin: Di 8.30­10 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: ab 5. Semester

Inhalt:

In der Vorlesung werden im wesentlichen die Rechtsinstitute des Handels- und Gesellschaftsrechts (einschließlich Kapitalgesellschaftsrecht) behandelt, die zu den Gegenständen der Diplomprüfung im Wahlfach "Zivilrecht" gehören. Die Veranstaltung schließt inhaltlich an die für zwei Semester angelegte Vorlesung des Sommersemesters an. -- In der Vorlesung kann kein Leistungsnachweis, insbesondere nicht der Fortgeschrittenen­Schein im Sinne der Diplomprüfungsordnung erworben werden.

Literatur: Eine Literaturempfehlung wird zu Beginn des Semesters bekanntgegeben.
 
 

Seminar: Seminar im Personengesellschaftsrecht

Eignung: ab 5. Semester

Termin / Beginn:

Alle weiteren Einzelheiten werden durch einen Aushang am Schwarzen Brett bekanntgegeben.

Das Seminar ist Lehrveranstaltung im Sinne von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO 1993 und § 4 Abs. 1 lit. b PromO 1988.
 



 

Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Wolfgang WINKELBAUER

Sprechstunde: nach Vereinbarung
 
 

Vorlesung: Wirtschafts- und Umweltstrafrecht

Termin: Di 16­18 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: Ab 4. Semester; solide Grundkenntnisse im Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB sind erforderlich.

Inhalt:

Die Vorlesung wendet sich in ersten Linie an Studierende mit Interesse an der Wahlfachgruppe "Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht", sie ist Lehrveranstaltung im Sinne von § 5 Abs. 4 Nr. 15 JAPrO 1993.

Behandelt werden grundsätzliche Fragen aus beiden Rechtsgebieten; die Vorlesung dient gleichzeitig der Vorbereitung und Einführung für ein im Sommersemester 1998 vorgesehenes Seminar aus demselben Themenbereich.

Literatur: Müller-Gugenberger (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht, 2. Aufl., 1992; Kloepfer/Vierhaus, Umweltstrafrecht (NJW-Schriftenreihe 58), 1995 sowie die entsprechenden Erläuterungen in den bekannten Lehrbüchern und Kommentaren. -- Auf weiterführende Literatur wird in der Veranstaltung hingewiesen.
 



 

Professor Dr. rer. pol. Manfred WULFF

Dienstzimmer: Nauklerstr. 47, 72074 Tübingen, Zi 221, 29 72576

Sprechstunde: Do 16­17 Uhr und nach der Veranstaltung
 
 

Vorlesung: Volkswirtschaftslehre für Studierende

der Rechtswissenschaft (mit Klausur) -- Teil II

Termin: Mi 14­16 Uhr

Beginn: 15.10.1997

Eignung: ab 1. Semester ff. -- Pflichtfachveranstaltung --

Inhalt:

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Einkommensverteilung, Konjunkturtheorie, Konjunkturpolitik, Umweltpolitik, Außenwirtschaftspolitik.

Literatur: Hartwig Bartling/Franz Luzius: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, Einführung in die Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, 10., verbesserte und ergänzte Auflage, München 1993.
 



 

emer. o. Professor Dr. Wolfgang ZÖLLNER

Dienstzimmer: Alte Physik, 2. OG, Zi. 213, 29 72546

Sekretariat: Frau Freudenmann, Frau Heidrich-Szonnel (vormittags), Frau Maier (nachmittags), Zi 214 , 29 78149

Sprechstunde: Di 11.00 Uhr

Assistenten: Dr. Hans Hanau (Zi. 212, 29 74906) Andreas Engert, Christine Kupfer (Zi. 210, 29 78150) Max Meyer-Eming (Zi. 109, 29 74592) Martin Mildenberger (Zi. 215, 29 74504)
 
 

Vorlesung: Zivilrecht III: Schwerpunkt Sachenrecht

Termin: Di, Mi 9­11 Uhr

Beginn: 14.10.1997

Eignung: ab 3. Semester

Inhalt:

Die Vorlesung vermittelt schwerpunktmäßig den für die Prüfung erforderlichen Rechtsstoff. Sie bezweckt die Vertiefung des Verständnisses für unterschiedliche Formen rechtlicher Zuordnung von Vermögen, für den Schutz dieser Zuordnung und für die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der Veränderung dieser Zuordnung. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Zusammenhängen mit Grundmaterien der Rechtsgeschäftslehre und des Schuldrechts.

Literatur: Im vertieften Studium: empfohlen das Lehrbuch von Baur/Stürner, Sachenrecht, 16. Aufl., ferner Westermann, Sachenrecht, 6. Aufl., 2 Bände (großes Lehrbuch); Wilhelm, Sachenrecht, 1993; Wieling, Sachenrecht, 2. Aufl. Andere Werke sind entweder nicht ausführlich genug oder zu alt. -- Als Einführung sind zu nennen: Manfred Wolf, Sachenrecht, 12. Aufl.; Schwab/Prütting, Sachenrecht, 26. Aufl.; Schapp, Sachenrecht, 2. Aufl.; Müller, Sachenrecht, 4. Aufl.; Gerhardt, Mobiliarsachenrecht, Fälle und Erläuterungen zum Sachenrecht für Anfangsemester, 4. Aufl. und ders., Immobiliarsachenrecht, Fälle und Lösungen für Anfangssemester, 4. Aufl.; H. Dilcher, Sachenrecht in programmierter Form, 5. Aufl.
 
 

Seminar: Seminar über europäisches Arbeitsrecht

Termin: 05.02.­07.02.1998

Eignung: ab 4. Semester

Nähere Informationen über Inhalt und Ort der Veranstaltung werden durch Aushang bekanntgegeben.


Juristische Fakultät, 27.07.97, jurfak@jura.uni-tuebingen.de(jurfak@jura.uni-tuebingen.de)